Wie viele Geräte dürfen im Handgepäck mitgeführt werden?

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Die Bestimmungen für die Mitnahme von Lithium-Batterien im Handgepäck sind streng geregelt. Für Lithium-Metall-Batterien gilt eine Höchstgrenze von 2 Gramm Lithium-Metall-Gehalt, während Lithium-Ionen-Batterien eine maximale Wattstundenleistung von 100 Wattstunden nicht überschreiten dürfen. Jeder Passagier darf bis zu 15 persönliche elektronische Geräte mit Lithium-Batterien im Handgepäck mitführen.

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Wie viele Geräte mit Batterien dürfen ins Handgepäck? – Ein Überblick über die Bestimmungen

Die Frage nach der erlaubten Anzahl elektronischer Geräte im Handgepäck beschäftigt viele Reisende. Es geht dabei nicht nur um die bloße Anzahl, sondern vor allem um die Art der verwendeten Batterien, denn diese unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen. Ein einfaches “X Geräte sind erlaubt” greift daher zu kurz.

Der Fokus liegt auf Lithium-Batterien, welche die Stromversorgung der meisten modernen elektronischen Geräte übernehmen. Diese Batterien werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Lithium-Metall-Batterien: Diese Batterien haben eine geringere Energiedichte, sind aber dennoch nicht ungefährlich. Die Regelungen beschränken den Lithium-Metall-Gehalt pro Batterie auf maximal 2 Gramm. Geräte mit solchen Batterien sind eher selten und meist in älteren Geräten zu finden (z.B. einige Knopfzellen).

  • Lithium-Ionen-Batterien: Diese sind in den meisten modernen Geräten (Smartphones, Laptops, Tablets, E-Reader etc.) verbaut. Hier gilt eine Begrenzung der maximalen Wattstundenleistung auf 100 Wh. Batterien mit einer höheren Wattstundenleistung dürfen in der Regel nicht im Handgepäck transportiert werden. Oftmals findet man auf den Batterien selbst die Angabe der Wattstunden (Wh) oder Milliamperestunden (mAh). Die Umrechnung von mAh in Wh ist notwendig und kann online leicht erfolgen (Wh = mAh / 1000 x Spannung in Volt).

Die entscheidende Frage nach der Anzahl der Geräte:

Es gibt keine generelle Begrenzung der Anzahl an Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien bis 100 Wh pro Passagier im Handgepäck. Die Aussage “bis zu 15 Geräte” ist vereinfacht und irreführend, da sie den Fokus von den entscheidenden Parametern (Lithium-Metall-Gehalt und Wattstundenleistung) ablenkt. Die Airlines basieren ihre Richtlinien auf den IATA-Vorschriften (International Air Transport Association), die die Sicherheit im Luftverkehr regeln.

Wichtig ist:

  • Einhaltung der Wattstunden-Grenze: Achten Sie darauf, dass die Wattstundenleistung der Batterien Ihrer Geräte die 100 Wh nicht überschreitet.
  • Schaden an Geräten: Beschädigte Batterien oder Geräte mit defekten Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Separate Transport von Ersatzbatterien: Ersatzbatterien sollten idealerweise in einer feuerfesten Tasche oder Verpackung separat im Handgepäck transportiert werden.
  • Airline-spezifische Regeln: Obwohl die IATA-Vorschriften als Grundlage dienen, können einzelne Fluggesellschaften zusätzliche oder strengere Regeln haben. Informieren Sie sich daher immer vor dem Flug auf der Website Ihrer Airline über deren spezifische Bestimmungen zum Transport von elektronischen Geräten und Batterien.

Zusammenfassend: Es gibt keine festgelegte Anzahl an erlaubten Geräten, solange die Batterie-Bestimmungen für Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien eingehalten werden. Die Konzentration liegt auf der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bezüglich der Wattstundenleistung und dem Lithium-Metall-Gehalt, nicht auf einer pauschalen Geräteanzahl. Die Airline-spezifischen Bestimmungen sollten immer vor dem Flug geprüft werden.