Was für Essen darf mit ins Handgepäck?

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Auch im Handgepäck dürfen feste Lebensmittel wie Müsliriegel, Kekse, belegte Brote, Gemüse und Obst mitgeführt werden, sofern es sich um kleinere Mengen handelt. Größere Mengen sollten im Koffer verstaut werden.

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Was darf mit ins Handgepäck? Die (nicht ganz so) einfachen Regeln für Lebensmittel

Der Urlaub steht vor der Tür, der Koffer ist gepackt – aber was ist mit dem kleinen Hunger zwischendurch im Flugzeug? Die Bestimmungen zum Mitführen von Lebensmitteln im Handgepäck sind nicht immer ganz einfach zu verstehen und variieren je nach Airline und Zielland. Ein pauschales “alles ist erlaubt” gibt es leider nicht. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Essen im Handgepäck.

Die goldene Regel: Verstand und Augenmaß walten lassen!

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vernunft. Es geht weniger um strenge Gewichtsbeschränkungen als um die Vermeidung von Sicherheitsrisiken und die Wahrung der Hygiene. Denken Sie daran: Sie teilen den Flug mit anderen Passagieren und die Crew muss sich an strenge Vorschriften halten.

Was ist erlaubt?

Generell gilt: feste, unverdächtige Lebensmittel in kleinen Mengen sind in der Regel erlaubt. Dazu gehören:

  • Snacks: Müsliriegel, Kekse, Trockenobst, Nüsse (in kleinen, gut verschlossenen Behältern)
  • Brote & Gebäck: Belegte Brote (in Frischhaltefolie verpackt), Brötchen, Muffins (nicht unbedingt flüssig gefüllt!)
  • Obst & Gemüse: Äpfel, Bananen, Karotten, Paprika – alles, was nicht flüssig oder leicht verderblich ist. Große Mengen sollten aber im Koffer transportiert werden.
  • Babynahrung: Babynahrung in angemessener Menge ist selbstverständlich erlaubt, auch wenn sie flüssig ist. Hier gelten oft Ausnahmen von den Flüssigkeitsbeschränkungen. Zeigen Sie sie bei der Sicherheitskontrolle vor.

Was ist verboten oder problematisch?

  • Flüssigkeiten: Flüssige oder cremige Lebensmittel (wie Joghurt, Honig, Marmelade) unterliegen den strengen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck (max. 100ml pro Behälter, in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel). Hier ist es oft einfacher, diese im aufgegebenen Gepäck zu transportieren.
  • Geruchsintensive Lebensmittel: Stark riechende Lebensmittel wie Käse oder stark gewürzte Speisen können andere Passagiere stören. Überlegen Sie, ob Sie diese lieber im Koffer verstauen.
  • Gefährliche Gegenstände: Scharfe Gegenstände wie Messer oder Scheren sind natürlich verboten. Auch wenn ein Gegenstand scheinbar harmlos ist, kann er im Sicherheitscheck als problematisch eingestuft werden.
  • Große Mengen: Auch harmlose Lebensmittel können in großen Mengen als Sicherheitsrisiko gelten. Packen Sie größere Mengen lieber in den Koffer.

Individuelle Airlines und Länderbestimmungen beachten!

Letztendlich ist die Airline der letzte Entscheidungsinstanz. Auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft finden Sie oft detaillierte Informationen zu den erlaubten Lebensmitteln im Handgepäck. Auch die Einreisebestimmungen des Ziellandes können Einschränkungen bezüglich mitgebrachter Lebensmittel vorschreiben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Flug!

Fazit: Ein bisschen Planung und etwas gesundem Menschenverstand ersparen Ihnen Ärger an der Sicherheitskontrolle. Wenn Sie im Zweifel sind, lassen Sie das fragliche Lebensmittel lieber im Koffer. Ein entspannter Flug beginnt schon mit der richtigen Gepäckplanung!