Was ist im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt?

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Beim Packen für die Reise gilt: Medikamente, Hygieneartikel und Sprays dürfen ins aufgegebene Gepäck. Hingegen sind Waffen, Munition, Feuerwerkskörper, Streichhölzer, Campingkocher sowie Gaskartuschen strikt untersagt. Auch Alkohol ist im Frachtraum tabu. Achten Sie darauf, um Probleme am Flughafen zu vermeiden und die Sicherheit aller zu gewährleisten.

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Verbotene Gegenstände im Aufgabegepäck

Beim Packen des Aufgabegepäcks ist es wichtig, die geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Bestimmte Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig.

Verbotene Gegenstände:

  • Waffen und Munition: Alle Arten von Waffen, einschließlich Replikaten und Spielzeugwaffen, sind im Aufgabegepäck verboten.
  • Feuerwerkskörper und Streichhölzer: Diese Gegenstände stellen ein Brandrisiko dar und sind daher nicht erlaubt.
  • Campingkocher und Gaskartuschen: Diese Geräte können Explosionen verursachen und sind daher im Aufgabegepäck nicht zulässig.
  • Flüssigkeiten und Sprays in Behältnissen mit einem Volumen von mehr als 100 ml: Diese Gegenstände müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter verpackt werden.
  • Alkohol: Alkohol ist im Frachtraum verboten, da er entflammbar ist.
  • Gegenstände mit Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh: Diese Gegenstände können Brände verursachen und sind daher nicht im Aufgabegepäck erlaubt.
  • Gefährliche Güter: Alle Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden, wie z. B. giftige Stoffe, Ätzmittel und radioaktive Materialien, sind im Aufgabegepäck verboten.

Zusätzliche Hinweise:

  • Medikamente und Hygieneartikel, die im Handgepäck nicht erlaubt sind, können im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
  • Gegenstände mit hohem Wert, wie z. B. Schmuck und Elektronik, sollten nicht im Aufgabegepäck aufbewahrt werden.
  • Die Airlines können zusätzliche Einschränkungen für bestimmte Gegenstände haben. Es ist daher ratsam, die Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft zu konsultieren, bevor Sie packen.

Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Sie dazu bei, die Sicherheit aller Passagiere und Besatzungsmitglieder zu gewährleisten. Sollten Sie Zweifel über die Zulässigkeit eines Gegenstands im aufgegebenen Gepäck haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft oder den zuständigen Sicherheitsbehörden.