Was steht auf der Verpackung, wenn Insekten in Lebensmitteln?
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen dies klar kennzeichnen. UV-behandeltes Larvenpulver ist beispielsweise als solches auf der Verpackung aufgeführt. Die Verwendung von Insekten ist zugelassen und bedarf einer vorherigen Genehmigung.
Krabbelt was im Essen? Deklarationspflicht bei Insekten in Lebensmitteln
Insekten erobern langsam aber sicher unseren Speiseplan. Doch keine Sorge, heimliche Krabbeltiere im Müsli gibt es nicht. Lebensmittel, die Insekten enthalten, unterliegen strengen Kennzeichnungspflichten. Die Verbraucher müssen klar und deutlich darüber informiert werden, welche Insektenbestandteile enthalten sind.
Was genau steht also auf der Verpackung, wenn Insekten verarbeitet wurden?
Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich auf alle Insektenarten, egal ob ganz, gemahlen, als Pulver oder als Extrakt. Der jeweilige Insektenname muss in der Zutatenliste ausdrücklich und in verständlicher Sprache genannt werden. Verschleierte Bezeichnungen sind nicht erlaubt. Statt kryptischer Codes oder lateinischer Namen muss der Verbraucher beispielsweise “Hausgrille (Acheta domesticus)” oder “Mehlwurm (Tenebrio molitor) Larvenpulver” lesen können.
Beispiele für korrekte Deklarationen:
- Knusprige Proteinriegel mit Hausgrillenpulver (Acheta domesticus)
- Pasta mit Teigwaren aus Hartweizengrieß und Mehlwurmlarvenmehl (Tenebrio molitor)
- Insektenburger mit gemahlenen Buffalowürmern (Alphitobius diaperinus)
Neben dem Insektennamen können auch Verarbeitungsformen, wie z.B. “gefriergetrocknet”, “gemahlen” oder “extrahiert” angegeben werden. Dies dient der Transparenz und ermöglicht dem Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung.
Allergiker aufgepasst!
Insektenproteine können allergische Reaktionen auslösen, insbesondere bei Personen mit einer bereits bestehenden Schalentierallergie. Daher müssen Insekten als Allergene zusätzlich hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fettdruck oder eine separate Allergenkennzeichnung.
Zulassungspflicht:
Die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln ist nicht willkürlich. Sie unterliegt strengen Zulassungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bevor ein Insekt als Lebensmittelzutat verwendet werden darf, muss seine Sicherheit gründlich geprüft und genehmigt werden. Die Zulassung gilt spezifisch für die jeweilige Insektenart und die vorgesehene Verarbeitungsform.
Fazit:
Die Kennzeichnungspflicht bei Insekten in Lebensmitteln sorgt für Transparenz und ermöglicht es dem Verbraucher, bewusst zu entscheiden, was er isst. Die klare Nennung des Insektennamens, die Hervorhebung als Allergen und die Zulassungspflicht bieten Sicherheit und Orientierung im “Insekten-Dschungel” der Lebensmittelbranche.
#Insekten#Lebensmittel#VerpackungKommentar zur Antwort:
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