Wie lange hat man Anspruch auf Schadensersatz?

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Im Regelfall verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Ausnahmen gelten für immaterielle Schäden wie beispielsweise Körper- oder seelische Verletzungen, die einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen.

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Wie lange hat man Anspruch auf Schadensersatz?

Gemäß deutschem Recht verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz in der Regel innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Dies gilt für materielle Schäden, die beispielsweise durch Sachbeschädigung oder Vermögensverlust entstanden sind.

Für immaterielle Schäden, wie Körper- oder seelische Verletzungen, gilt eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Geschädigte von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen.

Ausnahmen von der Verjährungsfrist

  • Schuldhafte Verletzung des Lebens: Ansprüche auf Schadensersatz wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens verjähren nicht.
  • Vorsätzliche Straftaten: Ansprüche auf Schadensersatz aus vorsätzlichen Straftaten verjähren ebenfalls nicht.

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt oder unterbrochen werden:

  • Hemmung: Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn der Geschädigte den Schädiger verklagt oder ein Antrag auf Zahlungsbefehl gestellt wurde.
  • Unterbrechung: Die Verjährungsfrist wird gehemmt, wenn der Geschädigte Verhandlungen mit dem Schädiger aufnimmt oder wenn er aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Anspruch geltend zu machen.

Weitere Faktoren, die die Verjährung beeinflussen können

Neben den gesetzlichen Verjährungsfristen können auch andere Faktoren die Verjährung beeinflussen:

  • Verjährungsvereinbarungen: Parteien können in Verträgen vereinbaren, von der gesetzlichen Verjährungsfrist abzuweichen.
  • Zurechnung von Kenntnis: Wenn der Geschädigte den Schaden und den Schädiger erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erfährt, kann ihm die Kenntnis unter bestimmten Umständen zugerechnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfristen verbindlich sind und nicht verlängert werden können. Daher ist es ratsam, Ansprüche auf Schadensersatz rechtzeitig geltend zu machen.