Ab wann ist ein Fahrverbot rechtskräftig?

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Wurde innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot ausgesprochen, tritt ein erneutes Verbot sofort mit Rechtskraft in Kraft. Dies bedeutet, dass der Führerschein spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids abzugeben ist. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt.

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Ab wann wird ein Fahrverbot rechtskräftig?

In Deutschland wird ein Fahrverbot rechtskräftig, sobald die dafür vorgesehene Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn ein Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid nicht erfolgreich war. Die Rechtsmittelfrist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Sofortige Rechtskraft bei erneutem Fahrverbot

Hat der Betroffene innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot erhalten, tritt ein erneutes Fahrverbot sofort mit Rechtskraft in Kraft. Dies bedeutet, dass der Führerschein spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids abgegeben werden muss. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt.

Ausnahmen von der sofortigen Rechtskraft

Es gibt Ausnahmen von der sofortigen Rechtskraft bei einem erneuten Fahrverbot. So kann beispielsweise eine Vollstreckungsschutzanordnung vom Gericht erlassen werden, die das Fahrverbot bis zu einer Entscheidung über einen Einspruch oder eine Klage aufschiebt.

Fristen und Abgabe des Führerscheins

Nach Rechtskraft des Fahrverbots muss der Führerschein spätestens innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Die Behörde wird den Führerschein für die Dauer des Fahrverbots einbehalten. Nach Ablauf des Fahrverbots kann der Führerschein bei der Behörde wieder abgeholt werden.