Wann wird der Führerscheinentzug gelöscht?

10 Sicht
Die Löschung eines Eintragens im Fahreignungsregister hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht automatisch nach Ablauf einer festen Frist gegeben. Die Verjährung beginnt erst mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und kann bis zu 15 Jahre dauern, abhängig vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung.
Kommentar 0 mag

Wann wird der Führerscheinentzug gelöscht? – Ein Überblick über die Verjährungsfristen

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Maßnahme mit weitreichenden Folgen. Viele Betroffene fragen sich daher: Wann wird der Eintrag im Fahreignungsregister (FAER), umgangssprachlich auch „Flensburger Akte“, wieder gelöscht? Die einfache Antwort lautet: Es gibt keine feste Frist. Die Löschung hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit gegeben.

Der entscheidende Faktor: Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wurde, besteht der Eintrag im FAER fort. Erst nach der erfolgreichen Wiedererteilung beginnt die „Uhr“ für die Verjährung zu laufen. Dies ist ein Punkt, der häufig missverstanden wird. Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, bleibt der Eintrag bestehen, solange die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt wurde.

Die Dauer der Verjährung:

Die Dauer der Verjährung hängt vom Schweregrad der Tat ab, die zum Führerscheinentzug führte. Hierbei ist die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Vergehens selbst. Die Verjährungsfristen betragen:

  • Einfache Vergehen (z.B. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen): In diesen Fällen ist der Eintrag im FAER nach 2,5 Jahren gelöscht, gerechnet ab der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

  • Schwerere Vergehen (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Punkte im Fahreignungsregister): Hier können die Verjährungsfristen bis zu 15 Jahre betragen. Die genaue Frist hängt von der konkreten Tat und der Entscheidung der Behörde ab.

Ausnahme: Punkte im Fahreignungsregister

Punkte im Fahreignungsregister verjähren nach 2,5 Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens, unabhängig davon ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nicht. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Punkte und ein Führerscheinentzug zwei getrennte Dinge sind. Ein Führerscheinentzug kann mit oder ohne Punkte verbunden sein. Die Verjährung des Entzugs ist von der Verjährung der Punkte unabhängig.

Die Bedeutung der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung):

Eine angeordnete MPU kann den Prozess der Wiedererteilung und somit auch den Beginn der Verjährungsfrist erheblich verzögern. Die erfolgreiche Absolvierung der MPU ist oftmals eine Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Fazit:

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wann ein Führerscheinentzug gelöscht wird. Die Verjährung beginnt erst mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und kann je nach Schwere des Vergehens bis zu 15 Jahre dauern. Eine individuelle Beratung durch eine Fachkraft (z.B. Rechtsanwalt) ist ratsam, um den konkreten Fall zu beurteilen und die voraussichtliche Löschung des Eintrags zu bestimmen. Die frühzeitige Klärung der Rechtslage ist im eigenen Interesse.