Was passiert, wenn man einen Monat Fahrverbot hat und trotzdem fährt?

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Fahren trotz Fahrverbots ist eine Straftat. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere der Verfehlung. § 21 StVG regelt diese Ordnungswidrigkeit, die im Falle von Vorsatz erheblich verschärft wird.
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Ein Monat Fahrverbot – und dann doch hinterm Steuer: Die Konsequenzen

Ein Fahrverbot ist keine Empfehlung, sondern eine behördliche Anordnung. Wer sie missachtet, begibt sich auf juristisch sehr dünnes Eis und riskiert deutlich höhere Strafen, als die ursprünglich verhängte Maßnahme. Was passiert also konkret, wenn man trotz eines einmonatigen Fahrverbots fährt?

Die Antwort ist kurz und schmerzhaft: Es wird noch teurer und umständlicher. Das Fahren trotz gültigen Fahrverbots stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar. Der Bußgeldkatalog sieht hier bereits hohe Strafen vor, die jedoch deutlich übertroffen werden können, falls das Gericht den Verstoß als vorsätzlich wertet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Betroffene wissentlich und willentlich gegen das Fahrverbot verstößt.

Die Strafen im Detail:

  • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes hängt von den Umständen ab, liegt aber weit über dem, was ein normales Verkehrsvergehen kosten würde. Man kann mit mehreren hundert Euro rechnen. Der Betrag wird sich nach dem Gericht und den Umständen des Verstoßes richten.
  • Zusätzliche Fahrverbote: Neben dem ursprünglichen Fahrverbot wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein deutlich längeres Fahrverbot verhängt. Die Dauer kann sich auf mehrere Monate, ja sogar Jahre belaufen.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Es werden mehrere Punkte in Flensburg angerechnet. Dies kann schwerwiegende Folgen für den Führerschein haben, insbesondere wenn bereits Punkte vorhanden sind.
  • Fahrverbot im Ausland: Die Konsequenzen können sich auch ins Ausland erstrecken. Ein Fahrverbot im Inland wirkt sich oftmals auch auf die Fahrberechtigung in anderen Ländern aus.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Wird durch das Fahren trotz Fahrverbots ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt, erhöht sich die Strafe drastisch. Hier drohen neben dem Bußgeld und dem Fahrverbot auch empfindliche Freiheitsstrafen.
  • Kosten: Neben dem Bußgeld kommen noch die Kosten für Anwalts- und Gerichtsverfahren hinzu. Diese können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Vorsatz vs. Fahrlässigkeit:

Ein entscheidender Faktor bei der Strafzumessung ist die Frage des Vorsatzes. Wer argumentiert, das Fahrverbot vergessen zu haben, hat es schwer, den Vorsatz auszuschließen. Die Beweislast liegt beim Betroffenen. Ein nachträglicher Antrag auf Aufhebung des Fahrverbots während des laufenden Verfahrens ändert nichts am Verstoß selbst.

Fazit:

Das Fahren trotz Fahrverbots ist eine äußerst riskante Angelegenheit mit schwerwiegenden Konsequenzen. Die Einhaltung des Fahrverbots ist unerlässlich. Eine kurze Fahrt „ausnahmsweise“ kann im schlimmsten Fall den Führerschein kosten und zu hohen finanziellen Belastungen führen. Wer unsicher ist, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, anstatt das Risiko einzugehen. Ignoranz schützt vor Strafe nicht.