Wie lange Führerschein weg bei 2,3 Promille?

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Alkohol am Steuer hat schwerwiegende Folgen. Bereits bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug. Wiederholte Verstöße über 2,3 Promille führen zu einem dreimonatigen Fahrverbot. Die Konsequenzen sind erheblich und steigen mit dem Alkoholpegel.
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Führerscheinentzug bei 2,3 Promille: Dauer und Konsequenzen

Alkohol am Steuer ist unverantwortlich und gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Konsequenzen eines solchen Vergehens sind gravierend und hängen maßgeblich vom gemessenen Blutalkoholwert ab. Während bereits ab 1,1 Promille ein Führerscheinentzug droht, stellt sich bei Werten über 2,3 Promille die Frage nach der Dauer des Fahrverbots und den weiteren Sanktionen. Eine pauschale Antwort auf die Frage “Wie lange Führerschein weg bei 2,3 Promille?” ist jedoch nicht möglich.

Ein Blutalkoholwert von 2,3 Promille weist auf eine erhebliche Alkoholisierung hin und deutet auf eine bewusste Missachtung der Verkehrsregeln hin. Die Behörden betrachten solche Fälle als besonders schwerwiegend. Ein dreimonatiges Fahrverbot ist zwar eine häufige Folge, aber kein automatischer und zwingender Bestandteil des Strafverfahrens. Die Dauer des Entzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Vorstrafen: Bestehen bereits Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich auch “Punkte in Flensburg” genannt – werden diese berücksichtigt und führen zu einer Verschärfung der Strafe. Wiederholte Alkoholisierungen am Steuer führen zu deutlich längeren Fahrverboten.

  • Fahrlässigkeit vs. Vorsatz: Das Gericht wird den Sachverhalt genau prüfen. War die Alkoholisierung fahrlässig (z.B. unterschätzte Wirkung des Alkohols) oder handelte es sich um vorsätzliches Handeln? Vorsatz führt zu strengeren Strafen.

  • Umstände des Delikts: Wurde ein Unfall verursacht? Gab es gefährdende Situationen im Straßenverkehr? Je gravierender die Folgen des Alkoholkonsums am Steuer sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer längeren Sperrfrist.

  • Mildernde Umstände: Im Einzelfall können mildernde Umstände die Strafe beeinflussen, beispielsweise eine umfassende Reue des Täters oder die Bereitschaft zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Zusätzlich zum Fahrverbot sind weitere Sanktionen zu erwarten:

  • Bußgeld: Ein hohes Bußgeld ist unvermeidlich und orientiert sich an der Höhe des Blutalkoholwertes und den Umständen der Tat.
  • Punkte im FAER: Es werden in der Regel mehrere Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Nach einem solchen Verstoß ist eine MPU sehr wahrscheinlich erforderlich, um die Fahreignung zu überprüfen. Die Kosten hierfür trägt der Betroffene selbst. Die MPU kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erheblich verzögern.

Fazit: Bei 2,3 Promille Alkohol am Steuer muss man mit einem mehr als nur dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Die tatsächliche Dauer des Entzugs wird von einem Gericht im Einzelfall entschieden und hängt von den oben genannten Faktoren ab. Eine frühzeitige juristische Beratung ist dringend angeraten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und die Konsequenzen abzumildern. Die Vermeidung von Alkohol am Steuer ist die beste Prävention vor gravierenden Konsequenzen.