Ist ein dualer Student ein Auszubildende oder ein Student?

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Im arbeitsrechtlichen Kontext werden duale Studierende in ausbildungsintegrierenden Programmen bis zum Abschluss ihrer Lehre als Auszubildende betrachtet. Demgegenüber gelten sie in praxisintegrierenden Studiengängen als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und versucht, eine klare Antwort zu geben, ohne bereits vorhandene Inhalte zu duplizieren:

Duales Studium: Auszubildender, Student oder beides? Eine differenzierte Betrachtung

Das duale Studium erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Es kombiniert akademisches Lernen an einer Hochschule mit praktischer Berufserfahrung in einem Unternehmen. Doch was genau ist ein dualer Student rechtlich gesehen? Ist er ein Auszubildender, ein Student oder eine Mischform aus beidem? Die Antwort ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint und hängt maßgeblich vom gewählten Studienmodell ab.

Die zwei Hauptmodelle des dualen Studiums

Um die Frage zu beantworten, ist es wichtig, zwischen den zwei gängigsten Modellen des dualen Studiums zu unterscheiden:

  • Ausbildungsintegrierendes duales Studium: Bei diesem Modell absolvieren die Studierenden parallel zum Studium eine anerkannte Berufsausbildung in einem Unternehmen. Sie sind also offiziell Auszubildende und schließen am Ende sowohl einen akademischen Grad (Bachelor) als auch einen Berufsabschluss ab.

  • Praxisintegrierendes duales Studium: Hier steht die praktische Erfahrung im Unternehmen im Vordergrund, jedoch ohne eine vollständige Berufsausbildung. Die Studierenden arbeiten im Unternehmen und wenden ihr im Studium erlerntes Wissen direkt an.

Arbeitsrechtliche Einordnung: Ein entscheidender Unterschied

Der Unterschied zwischen den beiden Modellen ist aus arbeitsrechtlicher Sicht entscheidend:

  • Ausbildungsintegrierend: Im arbeitsrechtlichen Kontext werden duale Studierende in ausbildungsintegrierenden Programmen während der Ausbildungsphase als Auszubildende betrachtet. Das bedeutet, dass sie unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen und Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz haben. Das Unternehmen fungiert hier als Ausbildungsbetrieb.

  • Praxisintegrierend: Bei praxisintegrierenden Studiengängen werden die dualen Studierenden in der Regel als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eingestuft. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen und erhalten ein Gehalt. Sie unterliegen den üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer.

Der Blickwinkel der Hochschule: Immer Student

Unabhängig vom gewählten Modell sind duale Studierende an der Hochschule immer als Studenten immatrikuliert. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Studierende, müssen Studiengebühren entrichten (sofern vorhanden), Prüfungen ablegen und die Studienordnung einhalten.

Fazit: Eine hybride Rolle

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein dualer Student eine hybride Rolle einnimmt. Er ist:

  • In ausbildungsintegrierenden Studiengängen: Hauptsächlich Auszubildender mit Studentenstatus.
  • In praxisintegrierenden Studiengängen: Hauptsächlich Arbeitnehmer mit Studentenstatus.
  • Immer: Student an der Hochschule.

Die genaue rechtliche Einordnung hängt also maßgeblich vom gewählten Studienmodell und den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen ab. Es ist ratsam, sich vor Beginn des dualen Studiums genau über die Rechte und Pflichten zu informieren, die mit dem jeweiligen Modell verbunden sind.

Wichtige Aspekte, die bei der Wahl des Modells zu beachten sind:

  • Karriereziele: Passt der Berufsabschluss des ausbildungsintegrierenden Modells zu Ihren langfristigen Karriereplänen?
  • Vergütung: Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung bzw. das Gehalt im Vergleich zu anderen dualen Studiengängen?
  • Arbeitsbedingungen: Wie sind die Arbeitszeiten und Aufgaben im Unternehmen geregelt?
  • Betreuung: Wie intensiv ist die Betreuung durch das Unternehmen und die Hochschule?

Indem man diese Aspekte sorgfältig berücksichtigt, kann man das duale Studium wählen, das am besten zu den eigenen Bedürfnissen und Zielen passt.