Ist ein dualer Student ein Auszubildende?
Dual Studierende mit ausbildungsintegriertem Studium gelten arbeitsrechtlich als Auszubildende, bis sie ihre Berufsausbildung abschließen. Bei praxisintegrierten Studiengängen hingegen haben sie den Status von Beschäftigten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Dual Studierende: Azubis oder Angestellte? Ein differenzierter Blick auf den Status
Die duale Ausbildung erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Sie kombiniert theoretisches Wissen an einer Hochschule mit praktischer Erfahrung in einem Unternehmen und gilt als Sprungbrett für eine erfolgreiche Karriere. Doch welcher Status kommt dual Studierenden arbeitsrechtlich eigentlich zu? Sind sie Auszubildende im klassischen Sinne oder doch eher Angestellte? Die Antwort ist differenzierter, als man vielleicht denkt und hängt maßgeblich von der Art des dualen Studiums ab.
Ausbildungsintegriertes duales Studium: Der Azubi-Status überwiegt
Ein duales Studium, das ausbildungsintegriert ist, beinhaltet in der Regel eine vollwertige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Studierende durchläuft also nicht nur das Hochschulstudium, sondern erwirbt parallel dazu einen Berufsabschluss, beispielsweise als Industriekaufmann/-frau oder Fachinformatiker/-in.
Hier gilt: Arbeitsrechtlich werden dual Studierende mit ausbildungsintegriertem Studium in der Regel als Auszubildende betrachtet – und zwar so lange, bis sie ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass für sie die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gelten. Sie haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz nach den Regeln für Ausbildungsverhältnisse.
Praxisintegriertes duales Studium: Der Angestellten-Status im Vordergrund
Anders sieht es bei praxisintegrierten dualen Studiengängen aus. Hier liegt der Fokus stärker auf der Integration von Praxisphasen in das Hochschulstudium. Es wird in der Regel keine separate Berufsausbildung absolviert. Die Studierenden sind zwar in ein Unternehmen eingebunden, ihre Tätigkeit dient jedoch primär der Vertiefung und Anwendung des im Studium erworbenen Wissens.
In diesem Fall haben dual Studierende im Wesentlichen den Status von Beschäftigten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie sind in den betrieblichen Ablauf integriert, unterliegen den Weisungen des Arbeitgebers und haben Anspruch auf eine Vergütung, die sich an ihrer Qualifikation und Tätigkeit orientiert. Ihre Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt, und sie sind in der Regel den gleichen Kündigungsfristen unterworfen wie andere Angestellte.
Die feinen Unterschiede im Detail
Es ist wichtig zu betonen, dass die Übergänge zwischen ausbildungs- und praxisintegrierten Studiengängen fließend sein können. In der Praxis kann es daher im Einzelfall zu Interpretationsspielräumen kommen. Entscheidend ist letztendlich die konkrete Ausgestaltung des dualen Studiums und die Vereinbarungen, die im Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag getroffen wurden.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Die Unterscheidung zwischen dem Azubi- und dem Angestellten-Status ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat konkrete Auswirkungen:
- Vergütung: Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung, die im Verlauf der Ausbildung steigt und durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist. Angestellte im praxisintegrierten Studium erhalten eine Vergütung, die sich am Arbeitsmarkt orientiert und individuell verhandelbar ist.
- Kündigungsschutz: Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund möglich. Angestellte unterliegen den üblichen Kündigungsfristen.
- Sozialversicherung: Auszubildende sind in der Regel über ihren Ausbildungsbetrieb sozialversichert. Bei Angestellten im praxisintegrierten Studium hängt die Sozialversicherung von ihrem Beschäftigungsverhältnis ab.
- Mitbestimmung: Angestellte haben über den Betriebsrat Mitbestimmungsrechte im Unternehmen, die Auszubildende in dieser Form nicht haben.
Fazit: Vor dem Studium informieren
Für Studieninteressierte, die sich für ein duales Studium interessieren, ist es daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die Art des Studiengangs und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu informieren. Es ist wichtig, zu klären, ob eine vollwertige Berufsausbildung integriert ist oder ob es sich um ein praxisintegriertes Studium handelt, bei dem der Fokus auf der Anwendung des Studienwissens im Unternehmen liegt. Nur so kann man sicherstellen, dass man seine Rechte kennt und eine fundierte Entscheidung treffen kann. Die Informationen des jeweiligen Unternehmens und der Hochschule sind hierbei unerlässlich.
#Ausbildung#Auszubildender#Dualer StudentKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.