Ist bei Haftpflicht Diebstahl dabei?

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Diebstahl ist in der Regel nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Versicherung schützt vor Schäden, die man selbst anderen zufügt, nicht vor fremden Diebstählen. Diebstahl fällt außerhalb des Versicherungsumfangs.
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Ist Diebstahl in der Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Ansprüchen, die aufgrund von Schäden entstehen, die man selbst anderen zufügt. Dies umfasst beispielsweise Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden.

Umfasst die Haftpflichtversicherung auch Diebstahl?

Kurz gesagt: Nein, Diebstahl ist in der Regel nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Der Grund dafür liegt im Wesen der Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherten vor der Haftung für Schäden, die er anderen Personen zufügt, nicht vor Verlusten, die er selbst erleidet. Diebstahl ist ein Verbrechen, das durch Dritte verübt wird, daher fällt er nicht in den Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen decken Diebstahl ab?

Um sich gegen Diebstahl zu schützen, benötigt man eine separate Versicherung, wie z. B.:

  • Hausratversicherung: Diese Versicherung deckt den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen innerhalb des eigenen Haushalts ab, einschließlich Diebstahl.
  • Inhaltsversicherung: Diese Versicherung deckt den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen in einem Gewerbebetrieb ab, einschließlich Diebstahl.
  • Reiseversicherung: Diese Versicherung kann Diebstahl von Gepäck und Wertsachen während einer Reise abdecken.

Fazit

Diebstahl ist in der Regel nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, da diese Versicherung nur Schäden abdeckt, die man selbst anderen zufügt. Um sich gegen Diebstahl zu schützen, ist es empfehlenswert, eine separate Versicherung abzuschließen, die speziell für diesen Zweck vorgesehen ist.