Ist verlorenes Gepäck versichert?

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Bei Gepäckverlust, Beschädigung oder Verspätung haftet die Fluggesellschaft. Als verspätet gilt aufgegebenes Gepäck, das nach 21 Tagen auftaucht. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eventuelle Meldefristen. Nach 21 Tagen wird das Gepäck als verloren betrachtet.

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Verlorenes Gepäck: Wer haftet und was ist versichert?

Der Albtraum vieler Reisender: Ankunft am Zielort – und das Gepäck ist verschwunden. Die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt und ob der Verlust versichert ist, stellt sich dann drängend. Die Antwort ist komplexer, als man zunächst vermuten mag.

Die Haftung der Fluggesellschaft:

Zunächst einmal haftet die Fluggesellschaft für Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres aufgegebenen Gepäcks. Diese Haftung basiert auf dem Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Abkommen, das die Rechte von Fluggästen regelt. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen verspätetem und verlorenem Gepäck:

  • Verspätung: Als verspätet gilt aufgegebenes Gepäck, das nach Ablauf einer Frist von 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist. Innerhalb dieser Frist besteht lediglich ein Anspruch auf die Bereitstellung notwendiger Gegenstände (z.B. Hygieneartikel, Wechselkleidung), deren Kosten die Fluggesellschaft in der Regel übernimmt. Nach Ablauf der 21 Tage wird das Gepäck als verloren betrachtet.

  • Verlust: Nach Ablauf der 21-tägigen Frist wird Ihr Gepäck offiziell als verloren gemeldet. Die Fluggesellschaft haftet dann für den Wert Ihres Gepäcks. Jedoch ist diese Haftung begrenzt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in der Regel 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) – umgerechnet etwa 1.600 Euro. Diese Summe kann jedoch nur erreicht werden, wenn Sie der Fluggesellschaft den Wert Ihres Gepäcks umfassend und nachweislich belegen können (z.B. durch Kaufbelege, Fotos etc.). Es ist daher ratsam, wichtige Dokumente und wertvolle Gegenstände stets im Handgepäck mitzuführen.

Die Rolle Ihrer Reiseversicherung:

Die Haftung der Fluggesellschaft deckt lediglich einen Teil des Schadens ab. Oftmals reicht die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungssumme nicht aus, um den Verlust komplett auszugleichen. Hier kommt Ihre Reiseversicherung ins Spiel. Eine umfassende Reiseversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung – oft weit über die Haftungsgrenze der Fluggesellschaft hinaus. Achten Sie beim Abschluss einer Reiseversicherung daher unbedingt auf den Umfang des Gepäckversicherungsschutzes. Dieser kann beispielsweise die Kosten für den Ersatz von Kleidung, Toilettenartikeln und anderen notwendigen Gegenständen sowie den Wert verlorengegangener persönlicher Gegenstände abdecken.

Was Sie im Verlustfall tun sollten:

  • Unverzüglich einen Gepäckverlustbericht (Property Irregularity Report – PIR) bei der Fluggesellschaft am Flughafen erstellen lassen. Dies ist unerlässlich für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Bewahren Sie eine Kopie des Berichts sorgfältig auf.
  • Dokumentieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks so detailliert wie möglich. Fotos, Kaufbelege und eine Liste der Inhalte sind hilfreich.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Reiseversicherung auf. Informieren Sie diese umgehend über den Vorfall und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die Fluggesellschaft eine begrenzte Haftung für verlorengegangenes Gepäck trägt, bietet eine umfassende Reiseversicherung den optimalen Schutz vor finanziellen Verlusten in solchen Fällen. Eine frühzeitige und korrekte Meldung des Verlustes ist in jedem Fall entscheidend für den erfolgreichen Ablauf der Schadenregulierung.