Ist einfacher Diebstahl in der Hausratversicherung versichert?

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Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur Gegenstände ab, die bei Einbruchdiebstahl oder Raub gestohlen wurden. Schäden durch einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl sind häufig nicht versichert.

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Ist einfacher Diebstahl in der Hausratversicherung abgedeckt? – Ein genauerer Blick

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung sie gegen alle Arten von Diebstahl schützt. Doch die Realität ist etwas komplizierter. Während die Hausratversicherung in der Regel Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub abdeckt, sieht es beim einfachen Diebstahl oft anders aus. Dieser Artikel klärt die Unterschiede und zeigt auf, welche Möglichkeiten zum Schutz vor einfachem Diebstahl bestehen.

Was ist einfacher Diebstahl?

Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Täter keine Gewalt anwendet und keine Hindernisse überwindet, um an den Gegenstand zu gelangen. Typische Beispiele sind:

  • Diebstahl einer unbeaufsichtigten Handtasche im Café
  • Entwendung eines Fahrrads, das nur mit einem einfachen Schloss gesichert ist
  • Verschwinden von Wertgegenständen aus einem unverschlossenen Auto
  • Taschendiebstahl in öffentlichen Verkehrsmitteln

Was ist Einbruchdiebstahl?

Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl setzt Einbruchdiebstahl das Überwinden von Hindernissen voraus. Der Täter bricht beispielsweise eine Tür oder ein Fenster auf, um in die Wohnung zu gelangen. Auch das Knacken eines hochwertigen Fahrradschlosses fällt unter Einbruchdiebstahl.

Die Hausratversicherung und der einfache Diebstahl

Die Standard-Hausratversicherung deckt in den meisten Fällen keinen einfachen Diebstahl ab. Der Grund dafür liegt im erhöhten Risiko und der schwierigen Nachweisbarkeit. Es ist für die Versicherung schwer festzustellen, ob der Gegenstand tatsächlich gestohlen wurde oder einfach verloren ging.

Optionaler Schutz: Die Außenversicherung

Um sich gegen einfachen Diebstahl abzusichern, kann man eine sogenannte Außenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abschließen. Diese erweitert den Versicherungsschutz auf Diebstähle außerhalb der eigenen vier Wände. Dabei gibt es jedoch oft Einschränkungen:

  • Wertgegenstände: Für hochwertige Gegenstände wie Schmuck, Laptops oder Kameras gelten meist separate Höchstgrenzen oder spezielle Bedingungen.
  • Fahrraddiebstahl: Der Diebstahl von Fahrrädern ist oft nur dann versichert, wenn diese mit einem bestimmten Schloss gesichert waren.
  • Selbstbeteiligung: Auch bei der Außenversicherung fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung an.

Prävention ist der beste Schutz

Neben dem Abschluss einer Außenversicherung ist die beste Strategie gegen einfachen Diebstahl die Vorsicht. Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände, lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt und sichern Sie Ihr Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss.

Fazit:

Einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht durch die Standard-Hausratversicherung abgedeckt. Wer sich umfassend schützen möchte, sollte eine Außenversicherung in Erwägung ziehen. Dennoch bleibt die eigene Vorsicht der wichtigste Faktor, um Diebstahl zu vermeiden. Informieren Sie sich genau über die Leistungen Ihrer Versicherung und passen Sie diese Ihren individuellen Bedürfnissen an.