Welcher Wert wird bei Diebstahl ersetzt?

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Ein gestohlenes Fahrzeug wird von der Kfz-Versicherung in der Regel nicht zum ursprünglichen Kaufpreis ersetzt. Die Entschädigung orientiert sich am Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Diebstahls. Abzüge durch Wertminderung sind üblich. Eine umfassende Deckung erfordert eine Vollkasko-Versicherung.

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Ersatzwert bei Diebstahl: Was wird ersetzt?

Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist es wichtig, sich bewusst zu sein, welcher Wert von der Kfz-Versicherung ersetzt wird. Die Entschädigung orientiert sich in der Regel nicht am ursprünglichen Kaufpreis, sondern am Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Diebstahls.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls zu erwerben. Dieser Wert berücksichtigt Faktoren wie Alter, Laufleistung und Zustand des gestohlenen Fahrzeugs.

Abzüge durch Wertminderung sind üblich. Dies bedeutet, dass die Versicherung den Wert des Fahrzeugs aufgrund von Alter und Nutzung abwertet. Der abgezogene Prozentsatz variiert je nach Versicherer und dem Alter des Fahrzeugs.

Um den vollen Wiederbeschaffungswert zu erhalten, ist eine Vollkasko-Versicherung erforderlich. Diese bietet eine umfassende Deckung, die neben Diebstahl auch Schäden durch Unfälle, Vandalismus und Naturkatastrophen abdeckt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Ersatzwert bei Diebstahl nicht immer dem Marktwert des Fahrzeugs entspricht. Der Marktwert kann aufgrund von Angebot und Nachfrage variieren, während der Wiederbeschaffungswert auf objektiven Faktoren basiert.

Um im Falle eines Diebstahls den maximal möglichen Ersatzwert zu erhalten, ist es ratsam, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen und die Wertminderung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Verlust bestmöglich abgedeckt wird.