Ist Fingerabdruck auf Ausweis Pflicht?

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden argumentiert, dass die obligatorische Natur des Personalausweises die Freiwilligkeit einer Fingerabdruck-Erfassung untergräbt. Anders als beim Reisepass, bei dem eine Wahlfreiheit besteht, ist der Bürger durch die Ausweispflicht gezwungen, sich dem Verfahren zu unterziehen. Dies steigert die Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, da keine echte Einwilligung vorliegt.

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Ist der Fingerabdruck auf dem Personalausweis verpflichtend?

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 28. April 2023 (Az. 6 K 1242/22.WI) entschieden, dass die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.

Hintergrund

Seit 2023 enthält der elektronische Personalausweis (ePA) zwei Fingerabdrücke, die bei der Antragstellung verpflichtend abgegeben werden müssen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit des Ausweises erhöhen und Identitätsdiebstahl verhindern.

Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis für verfassungswidrig. Die Richter argumentieren, dass die obligatorische Natur des Personalausweises die Freiwilligkeit einer Fingerabdruck-Erfassung untergräbt. Im Gegensatz zum Reisepass, bei dem eine Wahlfreiheit besteht, ist der Bürger durch die Ausweispflicht gezwungen, sich dem Verfahren zu unterziehen. Dies steigert die Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, da keine echte Einwilligung vorliegt.

Die Richter verweisen außerdem darauf, dass es keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis gibt. Die im Personalausweisgesetz genannte Zweckbestimmung der Identitätsfeststellung rechtfertige nicht die Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist noch nicht rechtskräftig. Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, wäre die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis aufgehoben. In diesem Fall müsste der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis zu ermöglichen.

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat weitreichende Auswirkungen auf die künftige Verwendung von Fingerabdrücken auf Ausweisdokumenten. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren wird und ob er eine neue gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis schaffen wird.