Ist Sondereigentum in der Wohngebäudeversicherung?
Nach den Richtlinien für die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB) umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gebäude. Dies schließt automatisch auch das Sondereigentum mit ein, das den einzelnen Wohnungseigentümern gehört.
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Wird Sondereigentum von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB) deckt gemäß ihren Richtlinien das gesamte Gebäude ab. Dies beinhaltet auch automatisch das Sondereigentum, das im Besitz einzelner Wohnungseigentümer ist.
Was ist Sondereigentum?
Sondereigentum in einer Wohnanlage umfasst:
- Die Wohnräume innerhalb der Wohnung des Eigentümers
- Balkone und Terrassen der Wohnung
- Keller- oder Abstellräume, die der Wohnung zugeordnet sind
- Türen und Fenster der Wohnung
Versicherungsschutz für Sondereigentum
Die VGB bietet den folgenden Versicherungsschutz für Sondereigentum:
- Feuer: Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Rauch
- Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen, Armaturen und Rohren
- Sturm: Schäden durch Wind, Hagel und Starkregen
- Hagel: Schäden durch Hagelkörner
Ausnahmen vom Versicherungsschutz
In der Regel sind folgende Schäden am Sondereigentum nicht von der VGB abgedeckt:
- Schäden durch Abnutzung oder Witterungseinflüsse
- Vandalismus oder Einbruch
- Schäden durch bauliche Mängel oder fehlerhafte Installationen
- Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Eigentümers
Eigenanteil
Bei Schäden am Sondereigentum kann der Eigentümer zur Zahlung eines Eigenanteils verpflichtet sein. Der Eigenanteil variiert je nach Versicherungsvertrag.
Fazit
Das Sondereigentum in einer Wohnanlage ist automatisch durch die verbundene Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Versicherung bietet umfangreichen Schutz gegen verschiedene Risiken, wie Feuer, Leitungswasser und Sturm. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und der Eigentümer kann zu einem Eigenanteil verpflichtet sein. Es ist ratsam, die Versicherungspolice sorgfältig zu lesen, um den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu kennen.
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