Kann eine andere Person meinen Ausweis abholen?
Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden kann. Diese schriftliche Ermächtigung sollte die bevollmächtigte Person eindeutig benennen. Ohne den PIN-Brief bleibt die persönliche Abholung jedoch zwingend notwendig. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich.
Kann jemand anderes meinen Personalausweis abholen?
Grundsätzlich ist die persönliche Abholung des Personalausweises erforderlich. Möchte eine Person den Ausweis jedoch nicht selbst abholen, kann sie eine bevollmächtigte Person mit einer Vollmacht beauftragen.
Vollmacht erforderlich
Die Vollmacht ist eine schriftliche Ermächtigung, die die bevollmächtigte Person eindeutig benennt. Sie muss unterzeichnet und ggf. notariell beglaubigt sein.
PIN-Brief bleibt erforderlich
Trotz Vollmacht ist die persönliche Abholung des PIN-Briefes nicht möglich. Der PIN-Brief muss von der Person empfangen werden, auf die der Personalausweis ausgestellt wurde.
Ausnahme nicht möglich
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Auch bei einer Vollmacht muss der PIN-Brief persönlich abgeholt werden.
Fazit
Damit eine andere Person einen Personalausweis abholen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Allerdings muss der PIN-Brief immer persönlich abgeholt werden.
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