Kann man einen Hinflug verfallen lassen?

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Ein Hinflug kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verfallen gelassen werden. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht verlangen können, dass ein Passagier für einen nicht angetretenen Hinflug den vollen Preis für den Rückflug zahlt.

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Kann ein Hinflug verfallen gelassen werden?

Die Beantwortung dieser Frage ist rechtlich relevant, da sie Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Passagieren und Fluggesellschaften hat. In Deutschland wurde diese Frage höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Grundsatz: Hinflug kann nicht verfallen gelassen werden

Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Hinflug nicht verfallen gelassen werden kann (BGH, Urteil vom 14.07.2015, Az. X ZR 124/14). Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht berechtigt sind, von Passagieren den vollen Preis für den Rückflug zu fordern, wenn diese den Hinflug nicht antreten.

Begründung:

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Hinflug und der Rückflug zwei voneinander unabhängige Verträge darstellen. Wenn ein Passagier den Hinflug nicht antritt, bleibt der Rückflugvertrag dennoch bestehen. Die Fluggesellschaft ist daher nicht berechtigt, den vollen Preis für den Rückflug zu verlangen, sondern lediglich die Kosten für den tatsächlich nicht angetretenen Hinflug.

Ausnahmen:

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. In bestimmten Fällen können Fluggesellschaften den vollen Preis für den Rückflug verlangen, auch wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Der Passagier den Hinflug aus Gründen storniert, die nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten sind.
  • Der Passagier den Hinflug vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht antritt.
  • Die Fluggesellschaft den Passagier über die Konsequenzen des Nichtantritts des Hinflugs im Voraus informiert hat und der Passagier diese Konsequenzen akzeptiert hat.

Fazit:

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, einen Hinflug verfallen zu lassen. Fluggesellschaften können den vollen Preis für den Rückflug nur verlangen, wenn bestimmte Ausnahmen vorliegen. Passagiere sollten sich daher bewusst sein, dass sie auch für nicht angetretene Hinflüge Kosten tragen müssen, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Fluggesellschaft für das Nichtantritt des Hinflugs verantwortlich ist.