Kann man Ultraschall selbst bezahlen?

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Selbstbezahlte Ultraschalluntersuchungen sind seit 2021 in Deutschland verboten. Medizinische Notwendigkeit ist zwingend erforderlich, unabhängig von der Zahlungsweise. Das Strahlenschutzgesetz regelt die Anwendung dieser Technologie.
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Kann man Ultraschalluntersuchungen selbst bezahlen?

Ultraschalluntersuchungen sind eine weit verbreitete und schmerzlose Methode zur Diagnose und Behandlung verschiedener medizinischer Probleme. Früher konnten Patienten Ultraschalluntersuchungen auf eigene Kosten durchführen lassen.

Verbot von selbstbezahlten Ultraschalluntersuchungen in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2021 ist es in Deutschland gesetzlich verboten, Ultraschalluntersuchungen selbst zu bezahlen. Dies gilt für alle diagnostischen und therapeutischen Anwendungen von Ultraschall.

Der Gesetzgeber hat dieses Verbot im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes (StrSchG) erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die unnötige Exposition gegenüber ionisierender Strahlung zu verhindern. Ultraschallgeräte verwenden keine ionisierende Strahlung, aber das Gesetz sieht vor, dass alle medizinischen Anwendungen von Strahlung, einschließlich Ultraschall, durch eine medizinische Notwendigkeit gerechtfertigt sein müssen.

Medizinische Notwendigkeit erforderlich

Ultraschalluntersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die medizinische Notwendigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Arzt muss die Indikation für die Untersuchung beurteilen und sicherstellen, dass sie für die Diagnose oder Behandlung des Patienten erforderlich ist.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Kosten für medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Patienten müssen sich daher nicht um die Kosten sorgen, wenn die Untersuchung medizinisch indiziert ist.

Ausnahmen

Es kann Ausnahmen vom Verbot selbstbezahlter Ultraschalluntersuchungen geben, wenn es sich beispielsweise um eine Notfallsituation handelt oder wenn der Patient nicht krankenversichert ist. In solchen Fällen muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung schriftlich begründen.

Fazit

In Deutschland ist es seit dem 1. Januar 2021 verboten, Ultraschalluntersuchungen selbst zu bezahlen. Die medizinische Notwendigkeit ist für alle Ultraschalluntersuchungen unabhängig von der Zahlungsweise zwingend erforderlich. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Patienten vor unnötiger Strahlenbelastung.