Sind 100 Stornokosten erlaubt?

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Die vollständige Einbehaltung des Reisepreises bei kurzfristigen Stornierungen ist rechtlich eingeschränkt. Reiseveranstalter müssen verhältnismäßige Stornogebühren in ihren AGB festlegen, die den tatsächlich entstandenen Schaden widerspiegeln. Eine 100%-ige Gebühr ist unzulässig.
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Sind 100% Stornokosten bei Reisebuchungen rechtmäßig?

Rechtliche Einschränkungen für Stornogebühren

Das deutsche Reisevertragsrecht begrenzt die Höhe der Stornogebühren, die Reiseveranstalter bei einer kurzfristigen Stornierung durch den Reisenden verlangen können. Diese Einschränkungen sollen den Reisenden vor überhöhten Stornokosten schützen und sicherstellen, dass die Gebühren den tatsächlichen entstandenen Schaden angemessen widerspiegeln.

Gemäß § 651h Abs. 2 BGB dürfen Reiseveranstalter nur solche Stornogebühren verlangen, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sind und die den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass eine 100%ige Stornogebühr, die den vollen Reisepreis einbehält, unzulässig ist.

Verhältnismäßige Stornogebühren

Die Höhe der angemessenen Stornogebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Zeitpunkt der Stornierung, den bereits getätigten Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem Reisepreis. In der Regel werden Stornogebühren gestaffelt, sodass der Reisende bei einer rechtzeitigen Stornierung eine geringere Gebühr zahlt als bei einer kurzfristigen Stornierung.

Beispiele für angemessene Stornogebühren

  • Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn: 10-25% des Reisepreises
  • Bei einer Stornierung zwischen 15 und 29 Tage vor Reisebeginn: 25-50% des Reisepreises
  • Bei einer Stornierung zwischen 8 und 14 Tage vor Reisebeginn: 50-75% des Reisepreises
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn: 75-90% des Reisepreises

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebühren lediglich Beispiele sind und die tatsächlichen Gebühren je nach Reiseveranstalter und den jeweiligen AGB variieren können.

Fazit

100% Stornokosten sind nach deutschem Reisevertragsrecht nicht zulässig. Reiseveranstalter müssen verhältnismäßige Stornogebühren festlegen, die den tatsächlich entstandenen Schaden angemessen widerspiegeln. Reisende sollten daher immer die AGB des Reiseveranstalters sorgfältig lesen, bevor sie eine Reise buchen, um sich über die geltenden Stornobedingungen im Klaren zu sein.