Wann bekommt man einen Flug erstattet?

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Bei Flugverspätungen oder -ausfällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Erhalten Sie Ihre Reise durch eine Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden beeinträchtigt, können Sie eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro beanspruchen, abhängig von der Flugstrecke.
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Wann bekomme ich meinen Flug erstattet? Ein Überblick über Fluggastrechte

Ein Flugticket gekauft, voller Vorfreude auf den Urlaub – und dann die böse Überraschung: Verspätung, Annullierung oder gar ein Nicht-Antreten des Fluges. Die Frage nach einer Erstattung drängt sich sofort auf. Doch wann steht Ihnen tatsächlich eine Erstattung zu, und welche Ansprüche haben Sie? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um Erstattungsansprüche bei Flugproblemen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) ist hier der wichtigste Anhaltspunkt. Sie schützt Fluggäste innerhalb der EU und bei Flügen von oder nach einem EU-Flughafen. Sie regelt nicht nur Entschädigungsansprüche, sondern auch die Rechte auf Betreuung (z.B. Verpflegung und Unterbringung bei langen Wartezeiten) und gegebenenfalls die Möglichkeit einer Umbuchung.

Erstattung bei Annullierungen:

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt unabhängig von den Gründen der Annullierung, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, terroristische Anschläge) die Annullierung verursacht haben und diese trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht verhindert werden konnte. Eine einfache technische Störung oder Personalmangel zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

Bietet Ihnen die Airline einen Ersatzflug an, der innerhalb von zwei Stunden vor oder nach der geplanten Abflugzeit stattfindet, besteht kein automatischer Anspruch auf eine Erstattung, sondern lediglich auf eine mögliche Entschädigung, sofern die Verspätung die oben genannten drei Stunden übersteigt.

Erstattung bei Verspätungen:

Eine reine Verspätung berechtigt Sie nicht automatisch zu einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises. Jedoch haben Sie bei einer Verspätung von über drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

  • 250 Euro: bei Flügen unter 1500 km
  • 400 Euro: bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km innerhalb der EU oder bei Flügen von 1500 bis 3500 km außerhalb der EU
  • 600 Euro: bei Flügen über 3500 km

Auch hier gilt: Bevor Sie sich auf eine Erstattung konzentrieren, prüfen Sie zuerst den Anspruch auf Entschädigung.

Erstattung bei Nicht-Antreten des Fluges (No-Show):

Wenn Sie Ihren Flug verpassen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Die meisten Fluggesellschaften bieten zwar die Möglichkeit, den Flug umzubuchen oder einen Gutschein zu erhalten, eine volle Erstattung ist jedoch unwahrscheinlich. Ausnahmen bilden Fälle, in denen die Airline eine Mitverantwortung trägt (z.B. fehlende Benachrichtigung über eine erhebliche Flugplanänderung).

Was tun bei Problemen?

Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen: Flugnummer, Datum, Uhrzeit, Gründe für die Verspätung oder Annullierung sowie alle Kommunikation mit der Airline. Kontaktieren Sie die Airline schriftlich, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Besteht keine Einigung, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder gegebenenfalls an ein Gericht wenden.

Zusätzliche Hinweise:

Die hier dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Ansprüche hängen von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Es empfiehlt sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und die EU-Fluggastrechteverordnung genau zu prüfen.