Was wird bei Flugannullierung erstattet?
Bei Flugannullierungen sind Fluggäste auf Entschädigung angewiesen. Die Gesellschaft muss den Flug ersetzen oder erstatten, und je nach Umständen Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen.
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Was wird bei Flugannullierung erstattet? Ein Überblick über Ihre Rechte
Flugannullierungen sind ärgerlich und können erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Doch welche Rechte haben Sie als Passagier, wenn Ihr Flug gestrichen wird? Die Antwort ist komplexer, als man zunächst denkt, und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Ursache der Annullierung, der Flugdistanz und dem Zeitpunkt der Benachrichtigung.
Die Grundlage: Die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004)
Innerhalb der Europäischen Union (EU) und bei Flügen von einem EU-Flughafen aus (unabhängig von der Airline) regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Rechte der Fluggäste bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Diese Verordnung ist der wichtigste Bezugspunkt für Ihre Ansprüche.
Erstattung des Flugpreises:
Eine Flugannullierung berechtigt Sie in der Regel zur Erstattung des Flugpreises. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen:
- Annullierung aus Gründen, die die Airline zu vertreten hat: Bei Annullierungen aufgrund technischer Probleme, Personalmangels oder anderen Gründen, die die Airline zu verantworten hat, haben Sie Anspruch auf eine volle Rückerstattung des Ticketpreises.
- Angebot einer alternativen Beförderung: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten, der Ihnen eine vergleichbare Reise ermöglicht. Lehnen Sie dieses Angebot ab und wird kein anderer Flug angeboten, der Ihren Bedürfnissen entspricht, dann haben Sie Anspruch auf Erstattung.
- Spätes Erfahren der Annullierung: Die Rückerstattungspflicht ist auch dann gegeben, wenn Sie erst weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden.
Zusätzliche Leistungen:
Neben der Rückerstattung des Flugpreises können Sie unter Umständen weitere Leistungen beanspruchen:
- Care-Leistungen: Bei Annullierungen mit einer Verspätung von mindestens zwei Stunden (bei Kurzstreckenflügen unter 1500 km) und mindestens vier Stunden (bei Flügen über 1500 km innerhalb der EU sowie Langstreckenflüge) hat die Airline die Kosten für folgende Leistungen zu tragen:
- Verpflegung: Mahlzeiten und Getränke entsprechend der Wartezeit.
- Unterbringung: Hotelübernachtung bei notwendigen Zwischenübernachtungen.
- Transport zum Hotel und zurück: Transfer zwischen Flughafen und Hotel.
- Kommunikationsmöglichkeiten: Telefonanrufe oder E-Mails.
Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen von den oben genannten Rechten. Wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Airline trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern konnte (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Sicherheitsrisiken), entfallen die Ansprüche auf Entschädigung und teilweise auch auf die Care-Leistungen. Die Beweislast dafür liegt bei der Airline.
Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen:
Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, wie Ihre Buchungsbestätigung, die Benachrichtigung über die Annullierung und alle Ausgaben (Hotelrechnungen, etc.). Wenden Sie sich schriftlich an die Airline und fordern Sie die Rückerstattung und gegebenenfalls die Care-Leistungen an. Bei Ablehnung können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht wenden.
Fazit:
Eine Flugannullierung ist ärgerlich, aber Sie haben Rechte. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Ansprüche und setzen Sie diese konsequent durch. Die oben genannten Informationen stellen lediglich einen Überblick dar. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts oder einer Verbraucherberatungsstelle.
#Erstattung#Flugannullierung#KostenKommentar zur Antwort:
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