Wann fällt die Kleinunternehmerregelung weg?

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Ab 2025 gilt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuerbefreiung bis 25.000 Euro Jahresumsatz. Überschreitet der Umsatz diese Grenze, wird Umsatzsteuer fällig. Die 100.000-Euro-Grenze spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Überschreiten der Grenze.

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Wann endet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (KUR) ist eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Kleinstunternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Ab 2025 werden sich die Umsatzgrenzen für die KUR ändern:

  • Bis 31. Dezember 2024: Kleinunternehmer sind umsatzsteuerbefreit, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

  • Ab 1. Januar 2025: Kleinunternehmer sind umsatzsteuerbefreit, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Hinweis: Die frühere Umsatzgrenze von 100.000 Euro hat für die KUR keine Relevanz mehr.

Überschreitung der Umsatzgrenze

Wird die Umsatzgrenze von 25.000 Euro überschritten, endet die KUR automatisch. Ab dem Monat der Überschreitung wird Umsatzsteuer fällig.

Beispiel:

  • Überschreitet der Umsatz eines Kleinunternehmers im Juni 2025 die Grenze von 25.000 Euro, endet die KUR automatisch ab Juli 2025.
  • Für Umsätze, die ab Juli 2025 erzielt werden, muss der Unternehmer Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann die KUR auch nach Überschreitung der Umsatzgrenze noch in Anspruch genommen werden, wenn:

  • Der Umsatz aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen) vorübergehend überschritten wird.
  • Der Unternehmer dauerhaft nicht in der Lage ist, den Umsatz unter der Grenze zu halten.

Empfehlung

Kleinunternehmer sollten ihre Umsätze regelmäßig überwachen, um rechtzeitig auf Überschreitungen der Umsatzgrenze reagieren zu können. Bei Überschreitung der Grenze empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die steuerlichen Auswirkungen zu besprechen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht zu ergreifen.