Wann fliegt man aus einer Versicherung?

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Ein Versicherungsverlust droht nicht nur bei Beitragsrückständen oder Falschangaben. Auch nach einem Schadensfall kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht des Anbieters gilt unabhängig von der Schuldfrage.

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Wann fliegt man aus der Versicherung? Der Kündigungsschutz ist nicht immer so stark, wie man denkt.

Der Verlust des Versicherungsschutzes ist ein Albtraum für viele. Man verbindet mit einer Versicherung Sicherheit und Absicherung, doch die Realität sieht oft anders aus. Ein Beitragsrückstand ist zwar ein klassischer Grund für eine Kündigung, doch die Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes sind weit vielfältiger und oft weniger offensichtlich. Selbst nach einem Schadensfall kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden – und das unabhängig davon, wer Schuld am Schaden trägt.

Die klassischen Kündigungsgründe:

  • Beitragsrückstände: Die Nichtzahlung der vereinbarten Beiträge ist der wohl bekannteste Grund für eine Kündigung. Hier gilt meist eine großzügige Frist, bevor die Versicherung tatsächlich kündigt. Diese Frist ist vertraglich geregelt und sollte unbedingt beachtet werden. Eine einfache Nachfrage beim Versicherer kann oft bereits ausreichen, um Missverständnisse zu klären und den Rückstand zu begleichen.

  • Falschangaben in der Antragstellung: Bewusste Falschangaben über wesentliche Versicherungsfaktoren, die den Risikoeinschätzung beeinflussen (z.B. Vorerkrankungen bei einer Krankenversicherung, geänderte Nutzung eines Fahrzeugs bei einer Kfz-Versicherung), führen fast immer zur Kündigung. Hier besteht kein Kündigungsschutz, da die Versicherung auf Basis falscher Informationen einen Vertrag abgeschlossen hat, der unter diesen Umständen nicht zustande gekommen wäre.

Weniger offensichtliche Kündigungsgründe:

  • Gefährdung des Versicherungsunternehmens: Bei besonders hohem Schadensaufkommen, z.B. durch mehrere Schäden in kurzer Zeit, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Dies betrifft vor allem Versicherungen mit hohem Risiko, wie etwa die Haftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um eine präventive Maßnahme des Versicherers, um sich vor existenzbedrohlichen Verlusten zu schützen. Obwohl der Versicherungsnehmer nicht direkt schuld an dem hohen Schadensaufkommen sein muss, wird der Vertrag dennoch beendet.

  • Vertragsverletzung: Auch eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Versicherungsnehmer kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Beispielsweise kann die grob fahrlässige Verletzung von Obhutspflichten (z.B. bei einer Hausratversicherung durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen) eine Kündigung rechtfertigen.

  • Änderung der Risikolage: Ändert sich die Risikolage nach Vertragsabschluss gravierend (z.B. Umzug in ein Hochrisikogebiet bei der Wohngebäudeversicherung), kann der Versicherer das Vertragsverhältnis kündigen. Auch hier geht es um den Schutz des Versicherers vor unerwartet hohen Verlusten.

  • Kündigung nach Schadensfall: Besonders überraschend für viele Betroffene ist die Möglichkeit der Kündigung nach einem Schadensfall. Auch hier besteht kein automatischer Kündigungsschutz. Die Versicherung kann den Vertrag kündigen, wenn sie aufgrund des Schadensfalls zu dem Schluss kommt, dass die weitere Zusammenarbeit nicht mehr wirtschaftlich ist oder ein zu hohes Risiko besteht. Diese Kündigung ist oft unabhängig von der Schuldfrage beim Schadenseintritt.

Rechtliche Hinweise:

Die Kündigung einer Versicherung ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Versicherungsgesellschaft muss die Kündigung schriftlich mitteilen und die Gründe dafür nennen. Im Zweifel sollte man sich anwaltlich beraten lassen, um seine Rechte zu wahren.

Fazit:

Der Versicherungsschutz ist nicht uneingeschränkt garantiert. Die Kündigungsmöglichkeit für den Versicherer ist in vielen Fällen weitreichender als oft angenommen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die Beachtung der Vertragsbedingungen und ein offener Dialog mit dem Versicherer sind unerlässlich, um den Versicherungsschutz langfristig zu sichern. Im Fall einer Kündigung ist eine gründliche Prüfung der Rechtmäßigkeit und ggf. die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe ratsam.