Kann man eine Krankschreibung stornieren?

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Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) lässt sich ausschließlich vom ausstellenden Arzt digital ändern oder widerrufen. Jegliche manuelle Korrekturversuche, etwa durch die Krankenkasse, sind wirkungslos und unzulässig. Nur der Arzt besitzt die notwendigen Zugriffsrechte.

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Kann man eine Krankschreibung stornieren? – Ein Überblick

Die Frage, ob man eine Krankschreibung stornieren kann, ist berechtigt und wird häufig gestellt. Die kurze Antwort lautet: Nein, als Patient können Sie eine Krankschreibung nicht selbst stornieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein digitales Dokument, dessen Verwaltung ausschließlich dem ausstellenden Arzt obliegt. Sie haben also keinen direkten Zugriff darauf und können sie weder löschen noch verändern.

Konkret bedeutet das: Sobald Ihr Arzt die eAU erstellt und an die Krankenkasse übermittelt hat, liegt die Verantwortung für etwaige Änderungen ausschließlich bei ihm. Sie als Patient können lediglich Ihren Arzt kontaktieren und ihn bitten, die Krankschreibung zu korrigieren oder aufzuheben.

Warum ist das so?

Die eAU dient der rechtssicheren Dokumentation Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Änderungen müssen daher nachvollziehbar und autorisiert erfolgen. Nur der Arzt, der die ursprüngliche Diagnose gestellt und die eAU ausgestellt hat, kann beurteilen, ob eine Korrektur oder Stornierung medizinisch gerechtfertigt ist. Dies gewährleistet die Integrität des Systems und verhindert Missbrauch.

Was tun, wenn die Krankschreibung fehlerhaft ist oder vorzeitig beendet werden soll?

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt. Schildern Sie ihm die Situation und bitten Sie ihn, die notwendigen Schritte einzuleiten. Mögliche Szenarien sind:

  • Fehlerhafte Daten: Sind beispielsweise das Beginn- oder Enddatum der Krankschreibung falsch, kann der Arzt die eAU korrigieren.
  • Schnellere Genesung: Fühlen Sie sich schneller wieder fit als erwartet, kann der Arzt die Krankschreibung vorzeitig beenden. Eine eigenmächtige Arbeitsaufnahme vor Ablauf der Krankschreibung ist jedoch nicht empfehlenswert und kann im Falle eines Rückfalls versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Folgeanmeldung: Ist die Krankschreibung abgelaufen und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, benötigen Sie eine Folgebescheinigung. Auch diese muss vom Arzt ausgestellt werden.

Zusammenfassend: Die Stornierung einer eAU ist nicht durch den Patienten möglich. Wenden Sie sich bei Bedarf direkt an Ihren Arzt. Dieser kann die Krankschreibung korrigieren, vorzeitig beenden oder eine Folgebescheinigung ausstellen. Eine eigenmächtige Änderung oder Ignorierung der Krankschreibung ist nicht ratsam.