Wann greift die Einlagensicherung nicht?
Nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt sind Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten, eigene Wechsel sowie Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate und Investmentfondsanteile.
Die Grenzen der Einlagensicherung: Wann hilft sie nicht?
Die Einlagensicherung vermittelt vielen Sparern ein beruhigendes Gefühl: Im Falle einer Bankenpleite sind ihre Einlagen geschützt. Doch diese Sicherheit hat Grenzen. Nicht alle Anlagen sind durch die Einlagensicherung abgedeckt, und ein vermeintlich sicherer Hafen kann sich schnell als Risikokapital entpuppen. Ein detaillierter Blick auf die Ausnahmen ist daher unerlässlich.
Der Kern der Einlagensicherung liegt in der Absicherung von bankeigenen Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Spar- und Festgeldkonten. Die Höhe der garantierten Summe ist in Deutschland auf 100.000 Euro pro Kunde und Bank begrenzt. Dieser Schutz gilt jedoch nicht uneingeschränkt für alle Finanzprodukte. Viele Anlageformen fallen explizit aus dem Schutzbereich heraus.
Hier eine detaillierte Aufschlüsselung der nicht geschützten Anlageklassen:
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Inhaber- und Orderschuldverschreibungen: Diese Wertpapiere, die oft von Unternehmen ausgegeben werden, stellen eine direkte Kreditvergabe dar. Ein Scheitern des Unternehmens führt zum Verlust des eingesetzten Kapitals, ohne dass die Einlagensicherung greift. Der Unterschied zu einem Sparkonto liegt darin, dass das Geld nicht als Einlage bei der Bank selbst, sondern als Kredit an das Unternehmen angelegt ist.
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Genussrechtsverbindlichkeiten: Ähnlich wie Schuldverschreibungen stellen Genussrechte eine Beteiligung an einem Unternehmen dar, jedoch ohne die üblichen Rechte eines Aktionärs. Auch hier besteht das Risiko eines Totalverlusts, ohne Anspruch auf Entschädigung durch die Einlagensicherung. Der Fokus liegt auf der Gewinnbeteiligung, nicht auf der Rückzahlung des Kapitals.
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Eigene Wechsel: Ein eigener Wechsel ist ein Zahlungsmittel, das von einem Unternehmen selbst ausgestellt wird. Er gleicht einem kurzfristigen Kredit und wird nicht durch die Einlagensicherung abgesichert. Der Aussteller des Wechsels ist für dessen Einlösung verantwortlich, und ein Zahlungsausfall führt zum Verlust des angelegten Betrages.
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Wertpapiere: Der Schutz der Einlagensicherung erstreckt sich nicht auf Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate oder Investmentfondsanteile. Der Kurs dieser Wertpapiere kann stark schwanken, und ein Verlust des investierten Kapitals ist jederzeit möglich. Die Einlagensicherung dient der Absicherung von Einlagen, nicht von Wertpapieranlagen. Diese unterliegen dem Risiko des Kapitalmarktes.
Zusätzliche Punkte zu beachten:
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Mehrere Konten bei derselben Bank: Besitzt ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden diese zusammengerechnet. Die Gesamtversicherungssumme von 100.000 Euro gilt für alle Konten zusammen.
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Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten wird die Summe der Einlagen ebenfalls zusammengezählt. Jeder Kontoinhaber ist für seinen Anteil am Gesamtbetrag verantwortlich.
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Ausländische Banken: Die Einlagensicherung gilt in der Regel nur für Banken mit Sitz in Deutschland. Anlagen bei ausländischen Banken sind unter Umständen nicht oder nur teilweise abgesichert.
Fazit: Die Einlagensicherung bietet zwar einen wichtigen Schutz für Spareinlagen, sie ist aber kein Allheilmittel gegen finanzielle Risiken. Eine genaue Kenntnis der Grenzen der Einlagensicherung und eine diversifizierte Anlagestrategie sind unerlässlich, um das eigene Vermögen bestmöglich zu schützen. Im Zweifel sollte man sich immer von einem unabhängigen Finanzberater beraten lassen.
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