Was bekommt man, wenn ein Flug annulliert wird?

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Flugausfall? Entscheiden Sie sich für Ticketrückerstattung oder Umbuchung. Bei kurzfristiger Annullierung (unter 14 Tagen) steht Ihnen möglicherweise zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu, außer bei außergewöhnlichen Umständen.

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Flugausfall: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Ein Flugausfall ist ärgerlich und kann den gesamten Reiseplan durcheinanderbringen. Doch Panik ist fehl am Platz. Wissen Sie, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Optionen Sie haben? Dieser Artikel klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf, wenn Ihr Flug annulliert wird.

Die wichtigsten Rechte bei Flugannullierung:

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Fluggesellschaft bei einer Annullierung in der Pflicht ist, Ihnen eine adäquate Lösung anzubieten. Dies beinhaltet in der Regel entweder eine Umbuchung auf einen anderen Flug der gleichen Fluggesellschaft oder eine Ticketrückerstattung. Sie haben das Recht, sich für eine dieser Optionen zu entscheiden. Eine bloße Gutschrift auf ein späteres Datum ist nicht ausreichend, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen oder können.

Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen vergleichbaren Flug anbieten, der Ihren Reiseplan möglichst wenig beeinträchtigt. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Anschlussflügen und anderen Reiseverbindungen. Achten Sie darauf, dass die angebotenen Alternativen Ihren ursprünglichen Reisewünschen entsprechen. Können Sie keinen passenden Ersatzflug akzeptieren, besteht weiterhin Ihr Recht auf Rückerstattung.

Ticketrückerstattung: Sie haben das Recht auf eine volle Rückerstattung des Ticketpreises, inklusive aller anfallenden Gebühren, wenn Sie die Reise aufgrund der Annullierung nicht mehr antreten möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Annullierung von der Fluggesellschaft verschuldet wurde oder nicht. Die Rückerstattung sollte innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, üblicherweise innerhalb weniger Wochen.

Entschädigung: Wann und wie viel?

Neben der Umbuchung oder Rückerstattung können Sie unter bestimmten Umständen auch eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Dies gilt gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flüge innerhalb der EU oder von einem EU-Flughafen aus in ein anderes EU-Land, sofern die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände

“Außergewöhnliche Umstände” sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und selbst bei größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Beispiele hierfür sind:

  • Extrem schlechtes Wetter (z.B. heftiger Schneefall, starker Sturm)
  • Sicherheitsrisiken (z.B. Terrorwarnungen)
  • Streik des Fluglotsenpersonals (nicht der Mitarbeiter der Fluggesellschaft selbst!)
  • Naturkatastrophen (z.B. Vulkanausbruch)

Liegen solche außergewöhnlichen Umstände vor, entfällt in der Regel der Anspruch auf Entschädigung. Die Beweispflicht liegt jedoch bei der Fluggesellschaft.

Höhe der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

  • Unter 1500 km: 250 €
  • Zwischen 1500 und 3500 km: 400 €
  • Über 3500 km: 600 €

Wie gehe ich vor?

Dokumentieren Sie den Flugausfall sorgfältig. Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Ihre Flugtickets und alle Korrespondenz mit der Fluggesellschaft auf. Fordern Sie die Umbuchung oder Rückerstattung schriftlich an und setzen Sie eine Frist. Bei Ablehnung Ihres Anspruchs auf Entschädigung können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder einen Anwalt wenden.

Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Rechtslage komplexer sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Experten zu konsultieren.