Was darf ich als Azubi dazuverdienen?

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Als Azubi liegt die Grenze für Nebenverdienst bei 538 Euro pro Monat, gemessen am Jahresdurchschnitt. Es ist also möglich, einige Monate mehr zu verdienen, solange der Jahresverdienst nicht 6.456 Euro übersteigt.

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Nebenjob als Azubi: Wie viel darf ich dazuverdienen? – Ein Überblick

Die Ausbildung ist eine wichtige Phase im Leben, oft verbunden mit knapper Kasse. Ein Nebenjob kann da finanziell enorm helfen. Doch wie viel darf man als Auszubildender dazuverdienen, ohne die Ausbildung zu gefährden oder gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie ein pauschaler Betrag vermuten lässt.

Der Mythos von 450 Euro: Oft kursiert die Zahl von 450 Euro als Nebenverdienstgrenze. Dies ist jedoch veraltet und irreführend. Es gibt keine feste monatliche Grenze. Vielmehr richtet sich die zulässige Höhe des Nebenverdienstes nach dem Jahresdurchschnitt.

Die entscheidende Jahresgrenze: Der gesetzlich zulässige Nebenverdienst für Auszubildende liegt bei maximal 6.456 Euro pro Jahr. Dieser Wert bezieht sich auf den Brutto-Jahresverdienst aus allen Nebentätigkeiten. Ob Sie in einem Monat 800 Euro und im nächsten nur 200 Euro verdienen, ist dabei unerheblich, solange der Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird. Überschreiten Sie diesen Wert, kann es zu Problemen mit der Ausbildungsförderung (BAföG) oder der Krankenversicherung kommen.

Praktische Beispiele:

  • Szenario A: Ein Azubi verdient in den Monaten April bis September jeweils 700 Euro und in den restlichen Monaten nichts. Der Jahresverdienst liegt dann bei 4200 Euro – deutlich unter der Grenze.
  • Szenario B: Ein Azubi verdient in jedem Monat 550 Euro. Der Jahresverdienst liegt bei 6600 Euro – dieser überschreitet die Grenze.
  • Szenario C: Ein Azubi arbeitet nur in den Ferien intensiv und verdient in diesen Monaten höhere Summen. Solange der Jahresverdienst unter 6456 Euro bleibt, ist dies zulässig.

Was ist zu beachten?

  • Meldepflicht: Der Nebenverdienst muss in der Regel bei der zuständigen Stelle (z.B. Agentur für Arbeit, BAföG-Amt) angegeben werden. Dies ist wichtig für die Berechnung etwaiger Förderleistungen.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit im Nebenjob darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen. Die Gesundheit und die erfolgreiche Ausbildung haben immer Vorrang.
  • Vertragliche Regelungen: Einige Ausbildungsverträge enthalten Klauseln zum Nebenverdienst. Diese sollten unbedingt beachtet werden.
  • Steuerliche Aspekte: Abhängig von der Höhe des Nebenverdienstes fallen Steuern und Sozialabgaben an. Eine Steuerberatung kann hier Klarheit schaffen.

Fazit:

Die zulässige Höhe des Nebenverdienstes während der Ausbildung ist nicht starr festgelegt. Der Jahresdurchschnitt von maximal 6.456 Euro brutto ist entscheidend. Eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren sind unerlässlich, um sowohl finanziell als auch bezüglich der Ausbildung auf der sicheren Seite zu bleiben. Im Zweifelsfall sollte eine Beratungsstelle (z.B. IHK, Handwerkskammer) oder ein Steuerberater kontaktiert werden.