Was muss man beim Frauenarzt selbst zahlen?
Viele Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Zusätzliche Leistungen wie spezielle Ultraschalluntersuchungen oder Hormontests fallen daher unter die IGeL-Leistungen und müssen selbst bezahlt werden. Die Kosten variieren je nach Untersuchung.
Eigenanteil beim Frauenarzt: Was muss frau selbst bezahlen?
Zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Für diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst aufkommen. Die Kosten variieren je nach Untersuchung und Arztpraxis.
Vorsorgeuntersuchungen
Zu den IGeL-Leistungen im Bereich der Vorsorge zählen beispielsweise:
- Ultraschall der Brust (ca. 50-100 Euro)
- Thin-Prep-Abstrich (ca. 30-50 Euro)
- HPV-Test (ca. 40-60 Euro)
- Brustkrebs-Screening durch Magnetresonanztomographie (MRT) (ca. 250-400 Euro)
Weitere Leistungen
Auch andere Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, fallen unter die IGeL:
- Hormontests (z.B. Bestimmung des Östrogenspiegels, ca. 50-100 Euro)
- Beratung zur Verhütung (z.B. Intrauterinpessar, ca. 50-150 Euro)
- Kosmetische Eingriffe (z.B. Laserbehandlung gegen Scheidentrockenheit, ca. 200-600 Euro)
Kostenübernahme
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für IGeL-Leistungen. Bei der GKV müssen Patientinnen die Kosten selbst tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht oder wenn die Untersuchung zur Früherkennung einer schwerwiegenden Erkrankung dient.
Entscheidungsfindung
Ob man eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, sollte gut überlegt werden. Patientinnen sollten sich vorab über die Kosten, den Nutzen und die möglichen Risiken informieren. Eine Beratung mit dem behandelnden Frauenarzt oder einer Frauenberatungsstelle kann dabei hilfreich sein.
Transparenz
Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen vor der Durchführung einer IGeL-Leistung ausführlich über die Kosten und den Nutzen aufzuklären. Die Kosten müssen vorab schriftlich mitgeteilt werden. Patienten haben das Recht, die Leistung abzulehnen, ohne dass dies Konsequenzen für die weitere Behandlung hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vorsorgeuntersuchungen und weitere Leistungen beim Frauenarzt, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, selbst bezahlt werden müssen. Patientinnen sollten sich vorab über die Kosten und den Nutzen der jeweiligen Untersuchung informieren und gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Entscheidung treffen.
#Frauenarzt#Kosten#SelbstzahlerKommentar zur Antwort:
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