Was muss man beim Hautarzt selbst zahlen?

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Zusätzliche Untersuchungen beim Hautarzt, wie etwa mit dem Auflichtmikroskop, fallen für gesetzlich Versicherte in der Regel selbst an. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und liegen bei etwa 25 Euro für das Mikroskop.
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Zusatzkosten beim Hautarzt: Was Patienten selbst zahlen müssen

Der Besuch beim Hautarzt ist für gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos. Allerdings gibt es bestimmte Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und vom Patienten selbst zu tragen sind.

Auflichtmikroskopie

Die Auflichtmikroskopie ist eine Untersuchungsmethode, bei der die Haut unter vergrößerter Ansicht betrachtet wird. Diese Untersuchung wird häufig zur Früherkennung von Hautkrebs eingesetzt. Da sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, müssen Patienten die Kosten selbst tragen. Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für diese Untersuchung einen Betrag von etwa 25 Euro vor.

Weitere Zusatzleistungen

Neben der Auflichtmikroskopie gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die beim Hautarzt anfallen können und von Patienten selbst zu zahlen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosmetische Behandlungen: Diese Behandlungen dienen nicht medizinischen Zwecken, sondern sollen das Aussehen der Haut verbessern. Dazu gehören beispielsweise Laserbehandlungen, Peelings und Faltenunterspritzungen.
  • Privatärztliche Leistungen: Manche Hautärzte bieten auch privatärztliche Leistungen an, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, wie beispielsweise spezielle Laserbehandlungen oder die Verwendung von teureren Materialien.
  • Reiseimpfungen: Reiseimpfungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, da sie nicht als notwendige medizinische Behandlung gelten. Patienten müssen diese Impfungen daher selbst bezahlen.

Höhe der Kosten

Die Höhe der Zusatzkosten beim Hautarzt variiert je nach Art der Leistung. Patienten sollten sich vor der Behandlung beim Hautarzt nach den Kosten erkundigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Gebührenordnung für Ärzte bietet Orientierungshilfen zu den gängigen Preisen für verschiedene Leistungen.

Empfehlung

Um Zusatzkosten beim Hautarzt zu vermeiden, sollten Patienten vor der Behandlung immer nachfragen, ob die Leistung von der Krankenkasse übernommen wird. So können sie Überraschungen vermeiden und ihre finanziellen Belastungen besser planen.