Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente, wenn ich ins Ausland ziehe?

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Ununterbrochener Rentenzahlungsempfang ist gewährleistet, egal ob temporärer oder dauerhafter Auslandsaufenthalt innerhalb des EWR-Raums plus Schweiz. Die Rentenzahlung erfolgt bequem auf Ihr Wunschkonto. Änderungen ergeben sich nur bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb dieses Bereiches.

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Rente im Ausland: Was passiert mit meinem Geld?

Der Ruhestand naht, die Sonne scheint – und der Traum vom Leben im Ausland lockt. Doch was passiert mit der gesetzlichen Rente, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen? Die gute Nachricht: Die Auszahlung Ihrer Rente ist in den meisten Fällen problemlos möglich, hängt jedoch stark vom Zielland ab.

Innerhalb des EWR und der Schweiz: Kürzlich und einfach

Ein Umzug innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also in ein Land der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen – oder in die Schweiz stellt in der Regel kein Problem dar. Ihre Rente wird weiterhin pünktlich und ohne Unterbrechung auf Ihr angegebenes Konto überwiesen, egal ob Sie nur temporär oder dauerhaft umziehen. Sie müssen lediglich Ihre neue Adresse der zuständigen deutschen Rentenversicherung mitteilen. Dies geschieht in der Regel unkompliziert online oder per Post. Die Kontoverbindung kann selbstverständlich auch im Ausland liegen – eine Umstellung ist in der Regel problemlos möglich.

Außerhalb des EWR: Individuelle Prüfung erforderlich

Anders verhält es sich bei einem dauerhaften Umzug in ein Land außerhalb des EWR und der Schweiz. Hier greift das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland. Die Auszahlung Ihrer Rente ist zwar in der Regel weiterhin gewährleistet, jedoch unterliegt die konkrete Umsetzung den Bestimmungen dieses Abkommens. Es können sich unterschiedliche Regelungen zu Steuern und Abzügen ergeben.

Wichtige Schritte vor dem Umzug:

  • Rechtzeitige Information: Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung vor Ihrem Auszug über Ihren bevorstehenden Umzug und die neue Adresse. Dies ist entscheidend für die reibungslose Weiterzahlung Ihrer Rente.
  • Kontoverbindung: Klären Sie frühzeitig, ob Ihre bisherige Bankverbindung für die Auszahlung Ihrer Rente im Ausland geeignet ist oder ob Sie ein neues Konto benötigen. Die Rentenversicherung kann Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Bank behilflich sein.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Informieren Sie sich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Zielland. Die deutsche Botschaft oder das zuständige Finanzamt können Ihnen weiterhelfen.
  • Versicherungsnachweise: Sammeln Sie alle relevanten Versicherungsnachweise und Dokumente, die für den Bezug Ihrer Rente im Ausland notwendig sind.

Fazit:

Ein Auslandsaufenthalt muss Ihren Rentenzahlungen nicht im Wege stehen. Während ein Umzug innerhalb des EWR und der Schweiz unkompliziert verläuft, erfordert ein Umzug in ein Drittland eine genauere Prüfung der individuellen Situation und der geltenden Abkommen. Eine frühzeitige und umfassende Information bei der Deutschen Rentenversicherung ist in jedem Fall unerlässlich, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an die zuständige Stelle zu wenden – eine frühzeitige Planung erspart Ihnen später viel Ärger.