Was passiert, wenn man mit abgelaufenem Ausweis erwischt wird?

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Ein abgelaufener Personalausweis ist zwar formell kein Straftatbestand, kann aber mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe variiert stark und erreicht selten den gesetzlichen Höchstbetrag von 3000 Euro. Ein neuer Ausweis ist dennoch empfehlenswert, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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Was passiert, wenn man mit abgelaufenem Personalausweis erwischt wird?

Ein abgelaufener Personalausweis ist in Deutschland kein Straftatbestand, kann aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wird man mit einem abgelaufenen Ausweis im Rahmen einer Polizeikontrolle oder bei anderen behördlichen Anlässen erwischt, droht ein Bußgeld.

Höhe des Bußgeldes

Die Höhe des Bußgeldes für den Besitz eines abgelaufenen Personalausweises variiert stark und reicht von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro. In der Regel wird ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro verhängt. In schweren Fällen kann das Bußgeld jedoch auch deutlich höher ausfallen, den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von 3000 Euro erreicht es allerdings nur selten.

Folgen für die Gültigkeit von Dokumenten

Ein abgelaufener Personalausweis kann die Gültigkeit anderer Dokumente beeinträchtigen. So ist es beispielsweise nicht möglich, mit einem abgelaufenen Ausweis einen neuen Reisepass zu beantragen oder eine Bankkarte zu erhalten.

Empfehlung

Um mögliche Unannehmlichkeiten und Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, seinen Personalausweis rechtzeitig zu erneuern. Die Beantragung eines neuen Ausweises kann bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert in der Regel einige Wochen. Bis zur Ausstellung des neuen Ausweises kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.