Wie viel bekommt der Arbeitgeber bei Krankheit erstattet?

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Arbeitgeber erhalten bei Krankheit ihrer Mitarbeiter eine anteilige Erstattung der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Diese deckt bis zu 80% des gezahlten Gehalts inklusive der Sozialversicherungsbeiträge ab, und schützt so Unternehmen finanziell bei Ausfallzeiten.
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Krank im Betrieb: Wie viel erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber?

Die Krankheit eines Mitarbeiters stellt für Arbeitgeber einen finanziellen Engpass dar. Die Pflicht zur Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Erkrankung ist gesetzlich geregelt und kann, je nach Unternehmensgröße und Anzahl der erkrankten Mitarbeiter, empfindlich ins Gewicht fallen. Doch die Krankenkassen unterstützen Unternehmen bei diesen Kosten. Doch wie hoch ist diese Unterstützung tatsächlich?

Die Erstattung der Krankenkasse deckt nicht die gesamten Lohnfortzahlungskosten ab, sondern einen anteiligen Betrag. Der genaue Prozentsatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, ist aber in der Regel bei bis zu 80% des Nettolohns angesiedelt. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich diese 80% auf den tatsächlich gezahlten Nettogehalt beziehen, inklusive der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil). Die Krankenkasse erstattet also nicht einfach nur 80% des Bruttolohns.

Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden im Wesentlichen die Lohnfortzahlungsleistungen, die der Arbeitgeber während der Krankheit an den Mitarbeiter geleistet hat. Dazu gehören:

  • Das Nettogehalt: Der tatsächlich an den Mitarbeiter ausgezahlte Betrag.
  • Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge: Dieser Anteil wird ebenfalls von der Krankenkasse anteilig erstattet. Dies ist ein entscheidender Punkt, da er die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber deutlich erhöht.

Welche Kosten werden nicht erstattet?

Nicht erstattet werden beispielsweise:

  • Kosten für vertretende Mitarbeiter: Die Kosten für die Einstellung von Aushilfen oder die Überstunden von anderen Mitarbeitern zur Abdeckung der Aufgaben des erkrankten Mitarbeiters werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
  • Verwaltungskosten: Der interne Aufwand für die Bearbeitung der Krankmeldungen und die Kommunikation mit der Krankenkasse wird nicht erstattet.
  • Gehaltsbestandteile über dem gesetzlichen Anspruch: Zahlt der Arbeitgeber freiwillig über den gesetzlichen Lohnfortzahlungsanspruch hinaus (z.B. höhere Gehaltsanteile im Krankheitsfall), werden diese Beträge in der Regel nicht erstattet.

Der Ablauf der Erstattung:

Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters. Hierzu gehören in der Regel die Lohnfortzahlungsnachweise und eine ärztliche Bescheinigung. Die genaue Vorgehensweise ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und sollte im Einzelfall erfragt werden.

Fazit:

Die Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber. Sie mindert zwar die Kosten, eliminiert sie aber nicht vollständig. Um den finanziellen Aufwand im Krankheitsfall besser einschätzen und managen zu können, sollten Unternehmen die genauen Erstattungsrichtlinien ihrer jeweiligen Krankenkasse kennen und entsprechende Risikomanagementstrategien entwickeln. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung eines Krankentagegelds oder durch den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung geschehen.