Welche Dokumente muss man 20 Jahre aufbewahren?

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Gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 AO sind Geschäftsunterlagen, die zur Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb benötigt werden, 20 Jahre lang aufzubewahren. Dies umfasst Unterlagen zur Berechnung der anteiligen Eigennutzung von Immobilien.

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Welche Dokumente müssen 20 Jahre aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente variiert je nach ihrer Art und ihrem Zweck. Im Allgemeinen müssen Unterlagen, die für die Steuererklärung relevant sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen eine Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren gilt.

Gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) müssen Geschäftsunterlagen, die zur Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb benötigt werden, 20 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies umfasst auch Unterlagen zur Berechnung der anteiligen Eigennutzung von Immobilien.

Konkret sind folgende Dokumente 20 Jahre lang aufzubewahren:

  • Rechnungen und Belege über Einnahmen und Ausgaben
  • Kontoauszüge und Zahlungsbelege
  • Kassenbücher und Kassenberichte
  • Inventurlisten
  • Jahresabschlüsse
  • Schreiben des Finanzamts

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Dokumente entstanden sind. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da die Finanzbehörden bei Nichteinhaltung Bußgelder verhängen können.

Zusätzlich zu den steuerlich relevanten Dokumenten gibt es auch andere Unterlagen, die aus rechtlichen oder praktischen Gründen 20 Jahre lang aufbewahrt werden sollten. Dazu gehören:

  • Kaufverträge von Immobilien oder Fahrzeugen
  • Testamente und Erbverträge
  • Arbeitsverträge und Lohnnachweise
  • Versicherungspolicen und Schadensmeldungen

Diese Dokumente können als Beweismittel in rechtlichen Verfahren dienen oder für die Beantragung von Leistungen wichtig sein. Daher ist es ratsam, sie sicher und geordnet aufzubewahren.