Welche E-Prüfzeichen sind in Deutschland zulässig?

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In Deutschland anerkannte E-Prüfzeichen garantieren, dass ein Produkt europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Die Kennzeichnungen variieren je nach ausstellendem Land: E1 steht für Deutschland, E2 für Frankreich, E4 für die Niederlande und E20 für Polen. Diese Nummern zeigen, welches Land die Typgenehmigung erteilt hat, und ermöglichen eine einfache Rückverfolgung der Produktherkunft innerhalb der EU.

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Welche E-Prüfzeichen sind in Deutschland zulässig?

In Deutschland sind nur E-Prüfzeichen zulässig, die von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erteilt wurden. Diese Kennzeichnungen garantieren, dass ein Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.

Die E-Prüfzeichen sind je nach ausstellendem Land unterschiedlich:

  • E1: Deutschland
  • E2: Frankreich
  • E3: Italien
  • E4: Niederlande
  • E5: Schweden
  • E6: Belgien
  • E7: Ungarn
  • E8: Tschechische Republik
  • E9: Spanien
  • E10: Serbien
  • E11: Großbritannien
  • E12: Österreich
  • E13: Luxemburg
  • E14: Schweiz
  • E15: Finnland
  • E16: Norwegen
  • E17: Portugal
  • E18: Dänemark
  • E19: Rumänien
  • E20: Polen
  • E21: Ukraine
  • E22: Russland
  • E23: Weißrussland
  • E24: Bulgarien
  • E25: Kroatien
  • E26: Slowenien
  • E27: Slowakei
  • E28: Estland
  • E29: Zypern
  • E30: Lettland
  • E31: Griechenland
  • E32: Nordirland
  • E33: Malta
  • E34: Island
  • E35: Albanien
  • E36: Bosnien und Herzegowina
  • E37: Montenegro
  • E38: Nordmazedonien
  • E39: Kosovo
  • E40: Türkei

Diese Nummern zeigen an, welches Land die Typgenehmigung erteilt hat. Dies ermöglicht eine einfache Rückverfolgung der Produktherkunft innerhalb der EU und der EFTA.