Welche Kosten kommen bei einer Schenkung auf mich zu?

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Die Kosten einer Schenkung variieren stark und hängen vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Neben den notariellen Gebühren, die sich nach dem GNotKG berechnen, können weitere Ausgaben, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer bei Immobilien, anfallen. Eine detaillierte Kostenaufstellung sollte daher unbedingt vorab eingeholt werden.

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Schenkung: Kosten und was Sie beachten sollten

Eine Schenkung ist eine schöne Geste, kann aber auch mit Kosten verbunden sein. Diese Kosten variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des geschenkten Vermögens, der Art der Schenkung und dem Bundesland, in dem die Schenkung stattfindet.

Hier ein Überblick über die möglichen Kosten einer Schenkung:

1. Notarielle Gebühren:

  • Die Gebühren des Notars richten sich nach dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie werden nach dem Wert des geschenkten Vermögens berechnet.
  • Zusätzlich zu den Notargebühren können Kosten für die Erstellung von Urkunden, Beglaubigungen oder Übersetzungen anfallen.

2. Grunderwerbsteuer:

  • Bei Schenkungen von Immobilien fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5% und 6,5% des Verkehrswertes des Grundstücks.
  • In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer für bestimmte Schenkungssituationen, wie zum Beispiel bei Schenkungen zwischen nahen Angehörigen.

3. Eintragungsgebühren:

  • Die Eintragung der Schenkung im Grundbuch ist ebenfalls mit Kosten verbunden. Die Gebühren dafür werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.

4. Schenkungssteuer:

  • Die Schenkungssteuer fällt nur dann an, wenn der Wert des geschenkten Vermögens einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenkten.
  • Die Höhe der Schenkungssteuer wird anhand des sogenannten Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) berechnet.

5. Weitere Kosten:

  • Neben den oben genannten Kosten können bei bestimmten Schenkungen zusätzliche Kosten anfallen. Zum Beispiel können bei der Schenkung von Wertpapieren oder anderen Finanzprodukten Gebühren für die Übertragung der Eigentumsrechte entstehen.

6. Kosten für die Beratung:

  • Es ist empfehlenswert, sich vor der Schenkung von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese können Ihnen dabei helfen, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Schenkung zu verstehen und die Kosten zu minimieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Kosten einer Schenkung sind abhängig von verschiedenen Faktoren und können daher stark variieren. Eine detaillierte Kostenaufstellung sollte daher unbedingt vorab eingeholt werden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater ist empfehlenswert, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung und ersetzen nicht die Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater.
  • Die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben können sich ändern.
  • Die konkrete Höhe der Kosten ist abhängig von den individuellen Umständen der Schenkung.