Wem muss ich meinen Ausweis aushändigen?

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Neben der Landespolizei und der Bundespolizei verfügen in Deutschland auch der Zoll und je nach Landesrecht unter bestimmten Voraussetzungen das Ordnungsamt über die Befugnis, Personen in der Öffentlichkeit zur Vorlage eines amtlichen Ausweises aufzufordern.

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Sie fragen sich, wem Sie in Deutschland Ihren Ausweis aushändigen müssen? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Eine Vorlagepflicht besteht nur in bestimmten Situationen. Werfen wir einen genaueren Blick darauf:

Wer darf einen Ausweis verlangen?

  • Polizei (Landes- und Bundespolizei): Die Polizei hat das weitreichendste Recht zur Identitätsfeststellung. Im Rahmen ihrer Aufgaben, z.B. zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, dürfen Polizeibeamte die Vorlage eines Ausweises verlangen. Dies gilt auch präventiv, beispielsweise bei Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anlassbezogenen Kontrollen im öffentlichen Raum.

  • Zoll: Der Zoll ist befugt, im Rahmen seiner Aufgaben, beispielsweise zur Kontrolle des Warenverkehrs und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Identität von Personen festzustellen und die Vorlage eines Ausweises zu verlangen. Dies gilt insbesondere an Grenzübergängen und in der Nähe von Zollfreigebieten.

  • Ordnungsamt: Die Befugnisse des Ordnungsamtes zur Identitätsfeststellung sind eingeschränkter und landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen dürfen Ordnungsbeamte die Vorlage eines Ausweises verlangen, wenn sie Ordnungswidrigkeiten verfolgen oder bestimmte Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr wahrnehmen (z.B. Kontrolle der Einhaltung von städtischen Verordnungen). Die konkreten Befugnisse variieren je nach Bundesland und den jeweiligen örtlichen Vorschriften.

Wann muss ich meinen Ausweis vorzeigen?

Die Pflicht zur Aushändigung des Ausweises besteht nur, wenn die oben genannten Behörden dies im Rahmen ihrer rechtmäßigen Aufgaben verlangen. Es besteht keine allgemeine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Allerdings kann das Fehlen eines Ausweises die Identitätsfeststellung erheblich erschweren und zu Verzögerungen oder weiteren Maßnahmen führen. In solchen Fällen kann die Person zur Feststellung der Identität mit auf die Polizeiwache genommen werden.

Was gilt als Ausweis?

Als Ausweisdokument gelten in der Regel der Personalausweis, der Reisepass, der elektronische Aufenthaltstitel oder vergleichbare Dokumente. Führerschein oder andere Dokumente sind in der Regel keine ausreichenden Ausweisdokumente.

Was tun bei Unsicherheiten?

Sollten Sie unsicher sein, ob die Person, die Ihren Ausweis verlangt, dazu berechtigt ist, fragen Sie nach dem Dienstausweis und dem Grund der Kontrolle. Im Zweifelsfall können Sie die Aushändigung des Ausweises verweigern und die Polizei selbst kontaktieren, um die Legitimität der Kontrolle zu überprüfen.

Fazit:

Die Aushändigung des Ausweises ist nur auf Verlangen bestimmter Behörden und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verpflichtend. Kenntnis über die eigenen Rechte und Pflichten hilft, in solchen Situationen sicher und angemessen zu reagieren.