Wem bin ich verpflichtet, meinen Ausweis zu zeigen?

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In Deutschland dürfen neben Polizei und Zoll unter Umständen auch Ordnungsämter die Vorlage eines Ausweises verlangen. Die Berechtigung richtet sich nach Landesrecht und dient der Identifikation. Die konkrete Rechtsgrundlage ist je nach Behörde unterschiedlich.
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Ausweispflicht in Deutschland: Wann muss ich meinen Ausweis vorzeigen?

In Deutschland sind wir es gewohnt, unsere Ausweise zu Hause zu lassen. Doch wann müssen wir diesen tatsächlich vorzeigen und wem? Dieser Frage wollen wir hier auf den Grund gehen.

Grundsätzlich gilt: Die Vorlagepflicht des Personalausweises ist gesetzlich geregelt und darf nicht willkürlich erfolgen. Die Polizei und der Zoll haben dabei die weitesten Befugnisse, einen Ausweis zu verlangen.

Polizei: Die Polizei darf einen Ausweis verlangen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht oder wenn die Identität einer Person zur Feststellung der Identität erforderlich ist. Zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, bei einer Personenkontrolle oder bei der Aufnahme einer Anzeige.

Zoll: Der Zoll kann einen Ausweis verlangen, um die Identität von Personen zu überprüfen, die die Grenze passieren. Der Zoll ist außerdem berechtigt, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren und kann dabei auch den Ausweis verlangen.

Ordnungsämter: Ordnungsämter können in bestimmten Fällen ebenfalls die Vorlage eines Ausweises verlangen. Die Berechtigung dazu richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Zum Beispiel kann ein Ordnungsamt den Ausweis verlangen, wenn eine Person in einem öffentlichen Park oder auf einem öffentlichen Platz randaliert oder sich in anderer Weise ungebührlich verhält.

Weitere Behörden: Auch andere Behörden, wie beispielsweise das Einwohnermeldeamt oder das Sozialamt, können in bestimmten Fällen die Vorlage eines Ausweises verlangen. Die konkrete Rechtsgrundlage ist je nach Behörde und Situation unterschiedlich.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Ausweis zu zeigen, wenn die Person, die ihn verlangt, keine Berechtigung dazu hat. Wenn Sie unsicher sind, ob die Person berechtigt ist, Ihren Ausweis zu verlangen, sollten Sie diese höflich aber bestimmt darauf hinweisen. Sie können sich im Zweifel auch mit einem Anwalt oder einer Rechtsberatungsstelle in Verbindung setzen.

Zusammenfassung: Die Vorlagepflicht des Personalausweises ist gesetzlich geregelt und darf nicht willkürlich erfolgen. Polizei, Zoll und Ordnungsämter haben unter bestimmten Umständen die Berechtigung, einen Ausweis zu verlangen. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu informieren und seine Rechte zu kennen.