Wer hilft mir bei Ärger mit der Krankenkasse?

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Sollten außergerichtliche Lösungsversuche scheitern, stehen dir weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Gesetzlich Versicherte können sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden. Privat Versicherte können sich an den Ombudsmann oder die Ombudsfrau wenden.

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Wer hilft bei Ärger mit der Krankenkasse?

Wenn es zu Streitigkeiten mit der Krankenkasse kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, stehen weitere Schritte zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu wenden. Das BAS ist eine unabhängige Behörde, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Krankenkassen vermittelt.

Darüber hinaus kann man sich an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden. Diese Behörden überwachen die Krankenkassen und können bei Verstößen gegen das Gesetz eingreifen.

Privat Versicherte

Privat Versicherte können sich an den Ombudsmann oder die Ombudsfrau wenden. Diese unabhängigen Stellen vermitteln bei Konflikten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern.

Weitere Möglichkeiten

Sollten alle außergerichtlichen Lösungsversuche scheitern, bleibt noch die Möglichkeit einer Klage vor Gericht. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für einen Rechtsstreit in der Regel vom Kläger selbst zu tragen sind.

Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld sorgfältig abzuwägen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hat. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung durch Vermittlung einer neutralen Stelle erzielt werden.