Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?
Höhe von Stornogebühren bei Flugpauschalreisen
Bei der Buchung einer Flugpauschalreise ist es wichtig, sich der Stornobedingungen bewusst zu sein. Im Falle einer Stornierung können erhebliche Gebühren anfallen, die je nach Zeitpunkt des Rücktritts variieren.
Gesetzliche Regelungen
In der EU sind Stornogebühren bei Flugpauschalreisen durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 geregelt. Diese Richtlinie legt Obergrenzen für die Gebühren fest, die Reiseveranstalter erheben dürfen.
Stornogebühren bei Rücktritt ab 29 Tagen vor Reisebeginn
Bis zu 29 Tage vor Reisebeginn sind die Stornogebühren in der Regel gering. Sie dürfen laut EU-Richtlinie nicht mehr als 25 % des Reisepreises betragen.
Stornogebühren bei Rücktritt zwischen 22 und 29 Tagen vor Reisebeginn
Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornogebühren schrittweise an. Die Obergrenze für die Gebühren beträgt 50 % des Reisepreises.
Stornogebühren bei Rücktritt zwischen 14 und 21 Tagen vor Reisebeginn
In dieser Zeitspanne dürfen die Stornogebühren laut EU-Richtlinie bis zu 75 % des Reisepreises betragen.
Stornogebühren bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Reisebeginn
Am Tag des Reisebeginns betragen die Stornogebühren in der Regel 100 % des Reisepreises.
Sonderfälle
In bestimmten Fällen können die Stornogebühren höher sein als die gesetzlich zulässigen Obergrenzen. Dies gilt beispielsweise für Sonderangebote oder Last-Minute-Buchungen. Reiseveranstalter müssen die höheren Gebühren jedoch deutlich und transparent in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufführen.
Fazit
Stornogebühren bei Flugpauschalreisen können je nach Zeitpunkt des Rücktritts erheblich variieren. Es ist ratsam, die Stornobedingungen sorgfältig zu prüfen und sich der möglichen Gebühren bei einer Stornierung bewusst zu sein.
#Reisekosten#Stornogebühren#VertragsrechtKommentar zur Antwort:
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