Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?

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Stornogebühren bei Flugpauschalreisen variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Bis 29 Tage vor Reisebeginn sind sie gering. Ab dem 22. Tag steigen die Gebühren bis auf 55% am Tag des Reisebeginns.
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Höhe von Stornogebühren bei Flugpauschalreisen

Bei der Buchung einer Flugpauschalreise ist es wichtig, sich der Stornobedingungen bewusst zu sein. Im Falle einer Stornierung können erhebliche Gebühren anfallen, die je nach Zeitpunkt des Rücktritts variieren.

Gesetzliche Regelungen

In der EU sind Stornogebühren bei Flugpauschalreisen durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 geregelt. Diese Richtlinie legt Obergrenzen für die Gebühren fest, die Reiseveranstalter erheben dürfen.

Stornogebühren bei Rücktritt ab 29 Tagen vor Reisebeginn

Bis zu 29 Tage vor Reisebeginn sind die Stornogebühren in der Regel gering. Sie dürfen laut EU-Richtlinie nicht mehr als 25 % des Reisepreises betragen.

Stornogebühren bei Rücktritt zwischen 22 und 29 Tagen vor Reisebeginn

Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornogebühren schrittweise an. Die Obergrenze für die Gebühren beträgt 50 % des Reisepreises.

Stornogebühren bei Rücktritt zwischen 14 und 21 Tagen vor Reisebeginn

In dieser Zeitspanne dürfen die Stornogebühren laut EU-Richtlinie bis zu 75 % des Reisepreises betragen.

Stornogebühren bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Reisebeginn

Am Tag des Reisebeginns betragen die Stornogebühren in der Regel 100 % des Reisepreises.

Sonderfälle

In bestimmten Fällen können die Stornogebühren höher sein als die gesetzlich zulässigen Obergrenzen. Dies gilt beispielsweise für Sonderangebote oder Last-Minute-Buchungen. Reiseveranstalter müssen die höheren Gebühren jedoch deutlich und transparent in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufführen.

Fazit

Stornogebühren bei Flugpauschalreisen können je nach Zeitpunkt des Rücktritts erheblich variieren. Es ist ratsam, die Stornobedingungen sorgfältig zu prüfen und sich der möglichen Gebühren bei einer Stornierung bewusst zu sein.