Wie lange hat man Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

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Jahreswechsel-Beitragserhöhungen durch die Krankenkasse berechtigen zum Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Ein separates Schreiben der Kasse über die Erhöhung ist erforderlich.
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Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen: Wie lange gilt es?

Der Jahreswechsel bringt für viele Versicherte oft eine unangenehme Nachricht: die Beitragserhöhung durch die Krankenkasse. Aber auch hier gilt: Nicht verzweifeln! Mit dem Sonderkündigungsrecht haben Versicherte die Möglichkeit, die bestehende Krankenversicherung zu kündigen, wenn die Beiträge erhöht werden. Doch wie lange gilt dieses Recht und was ist dabei zu beachten?

Frist und Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht:

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen durch die Krankenkasse gilt zwei Monate. Diese Frist beginnt, sobald die Krankenkasse die Beitragserhöhung schriftlich mitgeteilt hat. Ein separates Schreiben der Kasse über die Erhöhung ist zwingend erforderlich. Eine bloße Information in der Online-Versicherungsverwaltung oder im Versicherungsbrief genügt nicht. Die Erhöhung muss explizit benannt und begründet sein.

Wichtige Punkte zum Sonderkündigungsrecht:

  • Schriftliche Mitteilung: Die Krankenkasse muss die Beitragserhöhung schriftlich kommunizieren. Dies ist entscheidend für den Lauf der Frist. Eine einfache Information per E-Mail oder über den Versicherungsportal-Account kann nicht ausreichen.
  • Beginn der Frist: Die Frist von zwei Monaten beginnt mit dem Datum des Eingangs der schriftlichen Mitteilung.
  • Fristwahrung: Die Kündigung muss innerhalb dieser zwei Monate erfolgen. Die Frist wird nicht automatisch verlängert, auch wenn der Versicherte die Kündigung auf einem anderen Weg abwickelt.
  • Grund: Die Beitragserhöhung muss der Grund für die Kündigung sein. Eine Kündigung sollte nicht mit anderen Gründen verbunden werden, die nicht mit der Erhöhung zusammenhängen.
  • Nicht nur bei Jahreswechsel: Das Sonderkündigungsrecht greift auch bei Beitragserhöhungen, die nicht zum Jahreswechsel erfolgen.

Praxis-Beispiel:

Die Krankenkasse sendet am 15. November 2023 eine schriftliche Mitteilung über eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2024. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beginnt am 15. November 2023 und endet am 15. Januar 2024. Der Versicherte muss bis spätestens 15. Januar 2024 eine Kündigung einreichen, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Fazit:

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen ist ein wichtiges Instrument für Versicherte. Um die Frist korrekt zu nutzen, ist es jedoch unerlässlich, die schriftliche Mitteilung der Krankenkasse zu beachten. Verständnis der Frist und der Formalitäten ist essentiell, um die Rechte korrekt ausüben zu können. Verzichten Sie nicht auf die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenversicherung zu wechseln, wenn die Beitragserhöhung unerwartet hoch ausfällt.