Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen?

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Nach einer Beitragserhöhung haben Versicherte gemäß § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Dieses beträgt einen Monat und beginnt am Tag nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung des Versicherers. Verpassen Sie diese Frist nicht!
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Beitragserhöhung bei der Versicherung: Wann können Sie kündigen?

Sie haben eine Mitteilung von Ihrer Versicherung erhalten: Die Beiträge werden erhöht! Das kann ärgerlich sein, doch Sie müssen nicht einfach hinnehmen, was Ihnen vorgegeben wird. Gemäß § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung kündigen.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt am Tag nach dem Erhalt der Mitteilung, nicht am Tag der Absendung durch den Versicherer.
  • Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Achten Sie darauf, dass die Kündigung den Namen des Versicherers, die Versicherungsnummer, das Datum der Mitteilung und die Kündigungsabsicht deutlich enthält.

Warum ist die Frist so wichtig?

Verpassen Sie die einmonatige Frist, müssen Sie die neuen Beiträge zahlen. Sie verlieren Ihr Sonderkündigungsrecht und können erst nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kündigen.

Was passiert nach der Kündigung?

  • Der Vertrag endet zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist.
  • Sie erhalten eine anteilige Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämie.
  • Sie sind nicht mehr durch die Versicherung geschützt. Sie sollten sich daher frühzeitig um eine neue Versicherung kümmern.

Tipp:

  • Bewahren Sie die Erhöhungsmitteilung sorgfältig auf. So können Sie im Zweifelsfall den Erhalt der Mitteilung und den Beginn der Frist nachweisen.
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt beraten, wenn Sie sich unsicher sind oder die Kündigung rechtlich absichern möchten.

Fazit:

Eine Beitragserhöhung muss nicht akzeptiert werden. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und kündigen Sie den Vertrag fristgerecht, wenn Sie mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind.