Wie lange kann ein Auftrag storniert werden?

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Verbraucher genießen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, beginnend mit vollständiger Belehrung über dieses Recht durch den Verkäufer. Erst nach Erhalt der gesetzlichen Widerrufsbelehrung beginnt die Frist zu laufen. Nachträgliche Zustellung der Belehrung setzt die Frist neu in Gang. Eine frühzeitige Stornierung ist somit nicht zwingend möglich.
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Wie lange kann ich einen Auftrag stornieren? Die Widerrufsfrist im Detail

Die Frage, wie lange man einen Auftrag stornieren kann, ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt entscheidend vom konkreten Vertrag und vor allem vom Vorliegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts ab. Während manche Verträge eine frühzeitige Stornierung ermöglichen, bestimmt bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Shopping, Versandhandel) das gesetzliche Widerrufsrecht die Frist.

Das 14-tägige Widerrufsrecht:

Kernstück der Regelung ist das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen für Verbraucher. Dieses gilt für zahlreiche Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass diese 14-tägige Frist nicht vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern vom Zeitpunkt der vollständigen Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Verkäufer zu laufen beginnt.

Die Rolle der Widerrufsbelehrung:

Die Widerrufsbelehrung ist das A und O. Sie muss vom Verkäufer klar, verständlich und vollständig erteilt werden. Enthält sie wichtige Informationen nicht oder ist sie unklar formuliert, kann die Widerrufsfrist verlängert oder sogar neu in Gang gesetzt werden. Erfolgt die Belehrung erst nachträglich, beginnt die 14-tägige Frist erst mit dem Erhalt dieser nachträglichen Belehrung. Ein frühzeitiges Rücktrittsrecht besteht in solchen Fällen also nicht. Die juristische Praxis ist hier sehr streng, und ungenaue oder unvollständige Belehrungen führen oft zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist zu Gunsten des Verbrauchers.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Dieses gilt beispielsweise nicht bei:

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können (z.B. frische Lebensmittel)
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (z.B. maßgeschneiderte Kleidung)
  • Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Individuelle Vereinbarungen:

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht können Verkäufer und Käufer individuelle Vereinbarungen über Stornierungen treffen. Ein Vertrag kann beispielsweise Klauseln enthalten, die eine frühzeitige Stornierung gegen eine Gebühr ermöglichen. Diese Vereinbarungen müssen jedoch fair und transparent gestaltet sein und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.

Fazit:

Die Dauer, in der ein Auftrag storniert werden kann, ist situationsabhängig. Während das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge eine 14-tägige Frist nach vollständiger Belehrung vorsieht, können andere Verträge andere Regelungen enthalten. Im Zweifelsfall sollte man die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und sich im Bedarfsfall juristisch beraten lassen. Die korrekte und rechtzeitige Widerrufsbelehrung ist dabei der Schlüssel zum Verständnis der eigenen Rechte als Verbraucher.