Wie lange kann man bei der Bahn reklamieren?

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Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen bei der Deutschen Bahn wurde verkürzt. War es zuvor ein Jahr, muss die Reklamation nun innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Fahrkarte erfolgen. Versäumte man diese Frist, erlöschen die Ansprüche. Handeln Sie daher zeitnah!
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Bahnreklamationen: Verkürzte Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Die Deutsche Bahn hat die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verkürzt. Anstelle des bisherigen Jahres gilt nun eine Frist von drei Monaten nach Ablauf der Fahrkarte. Wird diese Frist versäumt, erlöschen sämtliche Ansprüche gegenüber dem Bahnunternehmen.

Hintergrund der Fristverkürzung

Die Fristverkürzung wurde im Rahmen einer Gesetzesänderung vorgenommen. Ziel ist es, die Bearbeitung von Reklamationen zu beschleunigen und mögliche Missbrauchsfälle zu minimieren.

Was ist zu tun?

Wer Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn geltend machen möchte, sollte diese unverzüglich nach Ablauf der Fahrkarte einreichen. Die Reklamation kann dabei sowohl schriftlich als auch online eingereicht werden.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Über die verkürzte Frist können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, darunter:

  • Entschädigungen für Zugverspätungen und -ausfälle
  • Erstattungen für nicht genutzte Fahrkarten
  • Beschwerden über mangelhaften Service oder unfreundliches Personal

Belege beifügen

Bei der Reklamation sollten möglichst alle relevanten Belege beigefügt werden, wie z. B. die Fahrkarte, der Nachweis der Verspätung oder des Ausfalls sowie eine Kopie des Personalausweises. Dies erleichtert die Bearbeitung und erhöht die Erfolgschancen der Reklamation.

Zeitnahes Handeln ist entscheidend

Um die Ansprüche nicht zu verlieren, ist es unerlässlich, diese rechtzeitig geltend zu machen. Die neue Frist von drei Monaten nach Ablauf der Fahrkarte sollte daher unbedingt beachtet werden. Wer die Frist verstreichen lässt, kann seine Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn nicht mehr durchsetzen.