Wo meldet man Fremdkörper in Lebensmitteln?

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Beanstandete Lebensmittel sollten umgehend beim Händler reklamiert werden. Dieser ist verpflichtet, den Artikel zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Eine Preisminderung ist in begründeten Fällen ebenfalls möglich. Belege erleichtern die Abwicklung der Reklamation deutlich.

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Wo meldet man Fremdkörper in Lebensmitteln?

Im Falle des Auffindens eines Fremdkörpers in einem Lebensmittel empfiehlt es sich, unverzüglich folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Reklamation beim Händler:
    Sofort den Händler kontaktieren, bei dem das Produkt erworben wurde. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den Artikel zu ersetzen, den Kaufpreis zu erstatten oder in begründeten Fällen eine Preisminderung vorzunehmen.

  2. Dokumentation:
    Für eine reibungslose Reklamationsabwicklung ist es wichtig, den Fremdkörper, das Lebensmittel sowie Belege wie Kassenbon oder Rechnung aufzubewahren. Fotos oder Videos können die Dokumentation дополнительно unterstützen.

  3. Meldung an die Lebensmittelüberwachung:
    Bei schwerwiegenden Fremdkörpern, die eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten (z. B. Glassplitter), sollte zusätzlich eine Meldung an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfolgen. Diese ist in der Regel beim örtlichen Gesundheitsamt oder Veterinäramt angesiedelt.

Wie melde ich einen Fremdkörper an die Lebensmittelüberwachung?

Abhängig von der zuständigen Behörde kann die Meldung auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  • Telefonisch: Über die allgemeine Rufnummer der Behörde oder eine spezielle Hotline für Lebensmittelreklamationen.
  • Online: Über ein Online-Meldeformular auf der Website der Behörde.
  • Schriftlich: Per Brief oder E-Mail an die Behörde.

Welche Angaben sind bei der Meldung erforderlich?

Bei der Meldung des Fremdkörpers an die Lebensmittelüberwachung sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Adresse des Händlers, bei dem das Produkt erworben wurde
  • Name und Marke des Lebensmittels
  • Art und Größe des Fremdkörpers
  • Funddatum
  • Verzehrsdatum (falls zutreffend)
  • Angaben zur Verpackung
  • Fotos oder Videos als Beweismaterial (falls vorhanden)