Wie rechnet ein Privatarzt ab?

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Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage für die Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten. Auch bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die der Patient selbst trägt, erfolgt die Abrechnung gemäß GOÄ. In solchen Fällen wird der Patient als Selbstzahler bezeichnet.

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Wie rechnet ein Privatarzt ab?

Die Abrechnung von Privatärzten unterscheidet sich grundlegend von der Abrechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die detaillierte Vorgaben für die verschiedenen Leistungen enthält. Diese Gebühren sind nicht staatlich festgelegt, sondern dienen als Orientierungspunkt und entsprechen oft dem Aufwand und der Qualifikation des Arztes.

Die GOÄ legt die Preise für verschiedene Behandlungsschritte, Diagnostik und Beratungsleistungen fest. Diese Preise variieren je nach Komplexität, Dauer und Art der Leistung. Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel im Vorfeld transparent kommuniziert.

Ein wesentlicher Punkt bei der Privatabrechnung ist die individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Hierbei handelt es sich um Leistungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, wie beispielsweise spezielle Therapien, zusätzliche Untersuchungen oder erweiterte Beratungsgespräche. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt ebenfalls nach der GOÄ. Der Patient trägt die Kosten selbst und wird als Selbstzahler bezeichnet.

Transparenz ist entscheidend. Privatärzte sollten ihren Patienten die konkreten Gebühren im Vorfeld klar und verständlich erläutern. Das beinhaltet nicht nur die Kosten der Behandlung, sondern auch eventuelle zusätzliche Kosten für Materialien oder Medikamente. Ein detaillierter Kostenvoranschlag kann die Transparenz und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient stärken.

Es ist wichtig zu beachten, dass die GOÄ zwar die Basis bildet, aber die konkrete Abrechnung von Arzt und Patient oft durch individuelle Vereinbarungen beeinflusst wird. Dies kann zum Beispiel die Festlegung von Honoraren für längere Behandlungen oder spezielle Behandlungsmethoden umfassen. Auch Zusatzleistungen, wie z.B. die Bereitstellung von Arztbriefen, sind durch die GOÄ geregelt und können kostenpflichtig sein.

Differenzierung zu Kassenpatienten: Ein entscheidender Unterschied zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen liegt in der Rolle der Krankenkasse. Der Privatpatient trägt die kompletten Kosten, während die Krankenkasse beim Kassenpatienten einen Teil der Kosten übernimmt. Daher ist es bei der Privatabrechnung notwendig, den Kostenrahmen im Vorfeld genau zu kennen und zu besprechen.

Zusätzliche Hinweise: Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Gebühren und Leistungen zu informieren, indem man sich die GOÄ selbst anschaut oder einen Kostenvoranschlag vom Arzt einfordert. Zudem ist es empfehlenswert, sich über die eventuellen Vertragsbedingungen und die Möglichkeiten der Zahlungsplanung zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abrechnung bei einem Privatarzt auf der GOÄ basiert und den Patienten transparent und im Voraus über die Kosten informiert werden sollte. Die individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ist ebenfalls Bestandteil dieser Abrechnung. Die klare Kommunikation über Gebühren ist für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patient essentiell.