Wie viel bekommt ein Arzt für eine Überweisung?
Die Vergütung für dringende fachärztliche Überweisungen: Ein genauerer Blick auf die 15 Euro
Die Frage nach der Vergütung ärztlicher Leistungen ist komplex und oft Gegenstand von Diskussionen. Ein besonders häufig gestellter Punkt betrifft die Überweisung zum Facharzt – insbesondere, wenn es sich um eine dringende Überweisung handelt. Die landläufige Aussage, ein Arzt erhalte 15 Euro für eine solche Überweisung, ist zwar im Kern richtig, aber bedarf einer differenzierteren Betrachtung.
Die Pauschale von 15 Euro bezieht sich explizit auf die dringende fachärztliche Überweisung eines Patienten durch einen Hausarzt oder Kinder- und Jugendmediziner. Dieser Betrag ist nicht willkürlich, sondern basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Abrechnung erfolgt über die im EBM festgelegten Punkte, die dann in Euro umgerechnet werden. Der Wert von 15 Euro stellt dabei den Durchschnittswert dar und kann je nach Komplexität des Falles und weiteren Umständen geringfügig variieren.
Wesentliche Voraussetzungen für die 15-Euro-Pauschale sind:
- Dringlichkeit: Der Bedarf an einer fachärztlichen Untersuchung muss unmittelbar bestehen. Eine einfache, planbare Überweisung fällt nicht unter diese Regelung.
- Zeitlicher Rahmen: Der Termin beim Facharzt muss innerhalb von vier Tagen nach Feststellung des Behandlungsbedarfs durch den überweisenden Arzt stattfinden. Verzögerungen können zu einer anderen Abrechnung führen oder die Pauschale gar unmöglich machen.
- Überweiser: Die Überweisung muss von einem Hausarzt oder einem Kinder- und Jugendmediziner erfolgen. Andere Fachärzte können bei dringenden Fällen zwar ebenfalls überweisen, abrechnen aber nach anderen, möglicherweise komplexeren EBM-Positionen.
- Dokumentation: Eine korrekte und vollständige Dokumentation des Behandlungsbedarfs und der Dringlichkeit ist essenziell für die Abrechnung der Pauschale.
Was passiert, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wird die Überweisung nicht als dringend eingestuft, oder findet der Facharzttermin erst nach vier Tagen statt, kann die Vergütung deutlich geringer ausfallen oder eine andere Abrechnungsposition im EBM notwendig werden. Die Höhe der Vergütung hängt dann von der konkreten Leistung des Hausarztes ab, z.B. von der ausführlichen Anamnese, der Durchführung von Untersuchungen oder der Erstellung eines ausführlichen Überweisungsschreibens.
Fazit:
Die 15 Euro für eine dringende fachärztliche Überweisung stellen lediglich eine vereinfachte Darstellung eines komplexen Abrechnungssystems dar. Die tatsächliche Vergütung ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann sowohl darüber als auch darunter liegen. Die korrekte Anwendung des EBM und die gründliche Dokumentation des Behandlungsfalles sind entscheidend für eine faire und korrekte Abrechnung. Die hier dargestellte Information ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Abrechnungsexperten.
#Arzt#Honorar#ÜberweisungKommentar zur Antwort:
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