Wieso muss man den Ultraschall beim Frauenarzt bezahlen?
Die Kostenübernahme für Ultraschall beim Frauenarzt hängt vom Zweck ab. Bei medizinischer Notwendigkeit, etwa zur Abklärung von Beschwerden, ist die Untersuchung Kassenleistung. Viele Praxen offerieren jedoch zusätzliche Ultraschall-Leistungen zur erweiterten Vorsorge, die als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst zu tragen sind.
Warum muss man den Ultraschall beim Frauenarzt bezahlen?
Die Kostenübernahme für Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt richtet sich danach, ob diese medizinisch notwendig sind oder nicht.
Medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen
Ultraschalluntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn sie zur Abklärung bestimmter Beschwerden oder Erkrankungen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Untersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke auf Veränderungen
- Überprüfung der Schwangerschaft und des Kindeswohls
- Diagnose von Myomen, Zysten oder anderen gynäkologischen Problemen
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Neben den medizinisch notwendigen Ultraschalluntersuchungen bieten viele Frauenarztpraxen auch zusätzliche Leistungen an, die als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet werden. Diese Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Kassenleistungen und müssen daher von der Patientin selbst bezahlt werden. Zu den IGeL-Ultraschalluntersuchungen gehören beispielsweise:
- Frühschwangerschaftsultraschall (vor der 12. Schwangerschaftswoche)
- Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonografie)
- Untersuchung der Eileiterdurchgängigkeit (Hysterosalpingografie)
Gründe für die Kostenübernahme von IGeL-Ultraschalluntersuchungen
Die Entscheidung, ob eine IGeL-Ultraschalluntersuchung in Anspruch genommen werden soll, liegt bei der Patientin. Es gibt einige Gründe, warum sich Frauen für eine solche Untersuchung entscheiden:
- Zuversicht und Beruhigung während der Schwangerschaft
- Früherkennung von Brustkrebs oder anderen gynäkologischen Erkrankungen
- Abklärung von Beschwerden, die nicht eindeutig zugeordnet werden können
Es ist wichtig zu beachten, dass IGeL-Ultraschalluntersuchungen keine Kassenleistung sind und daher auch nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für diese Untersuchungen variieren je nach Praxis und Umfang der Untersuchung.
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