Bin ich als Deutscher in Bulgarien krankenversichert?

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Die europäische Krankenversicherungskarte sichert Deutschen in Bulgarien den Zugang zur medizinischen Versorgung. Öffentliche Krankenhäuser mit Kassenzulassung bieten Behandlungen kostenfrei an. Die Karte garantiert aber nicht die volle Kostenübernahme aller Leistungen und privater Behandlungen.

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Krankenversicherung für Deutsche in Bulgarien: Was die EHIC wirklich leistet

Die Urlaubsplanung ist abgeschlossen, der Flug nach Bulgarien gebucht – doch wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Die oft zitierte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet zwar einen Grundschutz, doch die Realität ist komplexer als der einfache Satz „kostenfreie Behandlung“. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigen Punkte, die deutsche Reisende und Langzeitaufenthalter in Bulgarien zur Krankenversicherung wissen sollten.

Die EHIC: Schutzschild mit Einschränkungen

Die EHIC, die in Deutschland von der Krankenkasse ausgestellt wird, gewährt in Bulgarien im Notfall und bei akuten Erkrankungen Zugang zur medizinischen Versorgung. Das bedeutet, dass Sie in öffentlichen Krankenhäusern mit Kassenzulassung (т.н. договорни болници) im Prinzip die gleichen Leistungen erhalten wie bulgarische Staatsbürger mit staatlicher Krankenversicherung. “Im Prinzip” ist hier das entscheidende Wort. Denn die EHIC garantiert nicht die vollständige Kostenübernahme aller medizinisch notwendigen Leistungen.

Was die EHIC deckt (meistens):

  • Notfallversorgung: Behandlungen bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Krankheiten werden in der Regel abgedeckt.
  • Akute Erkrankungen: Auch hier besteht Anspruch auf Behandlung, jedoch kann die Erstattung der Kosten von der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung abhängen.
  • Notwendige Medikamente: Rezepte werden in der Regel anerkannt, jedoch können Zuzahlungen anfallen.
  • Ambulante Behandlungen: In begrenztem Umfang möglich, abhängig von der Diagnose und der Notwendigkeit.

Was die EHIC nicht deckt:

  • Geplante Behandlungen: Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen oder Schönheitsoperationen werden nicht erstattet.
  • Private Krankenhäuser und Kliniken: Die EHIC gilt in der Regel nur für öffentliche Krankenhäuser mit Kassenzulassung. Behandlungen in privaten Einrichtungen müssen selbst bezahlt werden.
  • Rücktransport: Die Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland sind in der Regel nicht abgedeckt und müssen privat abgesichert werden.
  • Alle Kosten im vollen Umfang: Auch bei akuten Erkrankungen können Kosten anfallen, z.B. für bestimmte Medikamente oder spezielle Untersuchungen. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach den bulgarischen Tarifen, die möglicherweise niedriger sind als deutsche.
  • Langzeitaufenthalte: Die EHIC ist primär für kurzfristige Aufenthalte gedacht. Bei längerem Aufenthalt in Bulgarien sollte eine zusätzliche Reisekrankenversicherung in Betracht gezogen werden.

Zusätzliche Absicherung empfohlen:

Für einen sorgenfreien Aufenthalt in Bulgarien empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, insbesondere bei:

  • Langzeitaufenthalten: Mehr als drei Monate Aufenthalt.
  • Vorerkrankungen: Bestehende Krankheiten sollten unbedingt in der Versicherung mit angegeben werden.
  • Geplanten Behandlungen: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Bulgarien eine geplante Behandlung benötigen.
  • Sport- und Abenteuerurlaub: Bei Aktivitäten mit erhöhtem Risiko.

Fazit:

Die EHIC bietet einen wichtigen Grundschutz in Bulgarien, jedoch keine umfassende Krankenversicherung. Um finanzielle Risiken zu minimieren, sollte vor der Reise – insbesondere bei längerem Aufenthalt oder geplanten Aktivitäten – der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sorgfältig geprüft werden. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse und bei einem Versicherungsvertreter über die genauen Leistungen und Ausnahmen der EHIC und einer ergänzenden Versicherung. Eine umfassende Beratung schützt vor unangenehmen Überraschungen.